Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung an Ausschüsse rücküberwiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, vier Anträge der Gruppe Die Linke zur betrieblichen Mitbestimmung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales nebst mitberatenden Ausschüssen zurücküberwiesen.
Es handelt sich um die Anträge mit den Titeln „Zukunft, mitbestimmt – Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung“ (20/11026), „Zukunft, mitbestimmt – Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung“ (20/11027) und „Zukunft, mitbestimmt – Betriebliche Mitbestimmung braucht Betriebsräte“ (20/11028), zu denen es bereits eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/13689) gab, sowie um den Antrag mit dem Titel „Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne“ (20/11426), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/13332) vorlag.
Bei Abwesenheit der Gruppe BSW stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP für die Zurücküberweisungen, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke lehnten sie ab.
Einen weiteren Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Europarecht ernst nehmen – Gesetzlichen Mindestlohn armutsfest machen und Tarifbindung stärken“ (20/13741) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die Gruppe Die Linke wollte über diesen Antrag direkt abstimmen lassen, wurde darin aber nur von der AfD unterstützt. SPD, Grüne, Unionsfraktion und FDP stimmten für die Ausschussüberweisung.
Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
In ihrem Antrag „Zukunft, mitbestimmt – Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung“ (20/11026) fordert Die Linke einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, der den Ausbau der innerbetrieblichen Demokratie und der vertieften Beteiligung der Belegschaft an der Arbeit des Betriebsrates beinhaltet.
Unter anderem soll hier geregelt werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen und die auf Wunsch der Belegschaft einberufenen Versammlungen während der Arbeitszeit stattfinden können.
Ausbau der Mitbestimmungsrechte
In einem zweiten Antrag (20/11027) fordert die Gruppe Die Linke ebenfalls eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und unter anderem den Ausbau der Mitbestimmungsrechte aus den Paragrafen 96 bis 98 des Betriebsverfassungsgesetzes zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen der Berufsbildung, inklusive beruflicher Fort- und Weiterbildung.
Behinderung erstmaliger Betriebsratswahlen
Auch in dem dritten Antrag (20/11028) fordert die Gruppe eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Hier soll unter anderem festgelegt werden, die Behinderung von erstmaligen Betriebsratswahlen zu verhindern, indem drei Arbeitnehmer im Betrieb in Ausnahmefällen von einem Arbeitsgericht direkt einen Betriebsrat mit einer verkürzten Amtszeit von sechs Monaten einsetzen lassen können.
Weiterer Antrag der Linken
Die Gruppe Die Linke fordert in einem weiteren Antrag (20/11426) einen Aktionsplan für eine stärkere Tarifbindung in den Betrieben. Insbesondere Flächentarifverträge würden sogenannte Schmutzkonkurrenz verhindern und garantierten für alle Betriebe einer Branche die gleichen Wettbewerbsbedingungen. So dominierten Einfallsreichtum und Qualität den Wettbewerb und nicht Lohndumping. „Doch 2023 arbeiteten nur noch 51 Prozent der Beschäftigten im Westen und 44 Prozent der Beschäftigten im Osten in einem Betrieb, für den ein Tarifvertrag galt“, kritisieren die Abgeordneten.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung einen Aktionsplan, der unter anderem festlegt, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) zu erleichtern. Zudem sollen öffentliche Aufträge an die Zahlung der ortsüblich maßgeblichen Tariflöhne durch den Auftragnehmer und mögliche Nachunternehmer gekoppelt werden, um Lohndumping-Wettbewerb um öffentliche Aufträge auszuschließen. Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Arbeitgeberverbänden sollen untersagt und die Tariffähigkeit aller Arbeitgeberverbände grundsätzlich gesetzlich festgeschrieben werden.
Antrag zum gesetzlichen Mindestlohn
Die Gruppe Die Linke fordert zudem einen „armutsfesten Mindestlohn“ und eine Stärkung der Tarifbindung. Beides müsse sich an den Vorgaben des Europarechts orientieren, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/13741).
Laut EU-Mindestlohnrichtlinie würden 60 Prozent des Medianlohns der abhängig Beschäftigten als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne gelten. Das entspreche derzeit etwa 15 Euro, wie die Gruppe erläuternd hinzufügt. Auch bei der Tarifbindung unterlaufe Deutschland EU-Vorgaben und liege mit nur noch knapp 50 Prozent Tarifbindung weit unterhalb der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie.
Der Antrag fordert deshalb einen Gesetzentwurf, mit dem der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die Höhe des allgemeinen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert wird. Außerdem soll umgehend ein Aktionsplan erstellt werden, um die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen. (hau/che/19.12.2024)