EU-Verordnung über europäische Daten-Governance erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance“ (20/13090) erstmals beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Digitales.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die von Daten vorangetriebenen Innovationen brächten sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch der Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile, heißt es in dem Entwurf. Durch vertrauensvollen, fairen Zugang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors könnten mehr Daten genutzt werden. Eine stärkere gemeinsame Verwendung geteilter Daten könne wiederum weitere Nutzeneffekte, auch im Kontext Künstlicher Intelligenz, heben.
Voraussetzung hierfür sei ein Daten-Governance-Rahmen. Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung.
Zuständige Behörden benannt
Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter. Der Gesetzentwurf diene der Durchführung der besagten Verordnung.
Mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) und dem Statistischen Bundesamt würden die zuständigen Behörden benannt. Zudem enthalte der Entwurf EU-rechtlich notwendige Bußgeldvorschriften. (hau/17.10.2024)