Stefan Keuter nicht zum Vizepräsidenten des Bundestages gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2024, in geheimer Wahl ohne Debatte einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/13321) abgelehnt, wonach der nordrhein-westfälische Abgeordneten Stefan Keuter (AfD) zum Stellvertreters der Bundestagspräsidentin gewählt werden sollte. Auf Keuter entfielen 75 Ja-Stimmen bei 559 Gegenstimmen bei 17 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Damit erreichte er nicht die erforderliche Mehrheit von 367 Stimmen und ist somit nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt.
Der 52-Jährige gehört dem Bundestag seit Oktober 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Der Bankkaufmann ist Obmann seiner Fraktion im Auswärtigen Ausschuss, im Unterausschuss „Internationale Klima- und Energiepolitik“ und im 1. Untersuchungsausschuss „Afghanistan“ sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im Gemeinsamen Ausschuss. Darüber hinaus gehört er der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE an, ist stellvertretendes Mitglied der Interparlamentarischen Union und Vorsitzender der Parlamentariergruppe Cono-Sur-Staaten.
Stephan Brandner nicht in das PKGr gewählt
Ebenfalls ohne vorherige Debatte entschieden die Abgeordneten über einen weiteren Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/13322), die ihren Abgeordneten Stephan Brandner als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes nominiert hatte. Auf den Abgeordneten aus Thüringen entfielen 69 Ja-Stimmen bei 581 Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen. Brandner verfehlte somit die erforderliche Mehrheit von 367 Stimmen und wird dem PKGr nicht angehören.
Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Wahl von Kuratoriumsmitgliedern
Mit den Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe BSW gegen das Votum der Gruppe Die Linke angenommen hat das Parlament Vorschläge der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/13592) für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion als Mitglied gewählt wurde Helge Lindh und als Stellvertreterin Katrin Budde vor. Bündnis 90/Die Grünen hatten als Mitglied Awet Tesfaiesus und als Stellvertreter Erhard Grundl nominiert. Für die FDP-Fraktion kandidierten als Mitglied Thomas Hacker und als Stellvertreterin Anikó Glogowski-Merten.
Ein Wahlvorschlag der AfD (20/13594), die als Mitglied Dr. Götz Frömming und als Stellvertreterin Beatrix von Storch vorgeschlagen hatte, lehnte der Bundestag hingegen ab. Gegen den Vorschlag stimmten alle übrigen Fraktionen und die Gruppen Die Linke und BSW. Die CDU/CSU-Fraktion hatte als Mitglied Ansgar Heveling und als Stellvertreter Stephan Mayer benannt. Der Wahlvorschlag (20/13593) wurde gegen das Votum von AfD und Linke angenommen.
Das Kuratorium setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zusammen. Es überwacht die Tätigkeit der Stiftungsleitung und beschließt über alle grundsätzlichen Fragestellungen des Deutschen Historischen Museums in Berlin, vor allem über die Grundzüge der Programmgestaltung, die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Bestellung der Abschlussprüfer sowie wichtige Personalentscheidungen. (irs/14.11.2024)