Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. November 2024, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Verfassungsbeschwerden: Die AfD-Fraktion fordert die Einführung einer Begründungspflicht für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (20/2763) vorgelegt, der den Paragrafen 93d Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wie folgt neu fassen soll: „Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf einer Begründung. Es genügt, die für die Nichtannahme im konkreten Sachverhalt wesentlichen Punkte darzulegen. Sie ist zu veröffentlichen.“ Aktuell heißt es im Gesetzestext: „Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.“ Zur Begründung führt die Fraktion an, dass sich das Gericht mangels Begründung der Nichtannahme „jeglicher öffentlicher Kontrolle“ entziehe. „Das Bundesverfassungsgericht sollte im eigenen Interesse nachvollziehbar machen, ob die Gründe für die Nichtannahmebeschlüsse mit anderen Urteilen oder auch vergleichbaren Klageabweisungen konform gehen. Im Gegenteil entledigt es sich jedoch aufgrund der fehlenden Begründungspflicht jedem Rechtfertigungsdruck. Angesichts der höchst- und letztinstanzlichen Position des Bundesverfassungsgerichtes im deutschen Verfassungsgefüge ist es angehalten, sich im besonderen Maße zu rechtfertigen“, argumentiert die Fraktion. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Parlamentarischer Staatssekretäre: Auf die Abschaffung des Amtes des Parlamentarischen Staatssekretärs zielt ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/197), der ebenfalls an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Danach soll das Gesetz „über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ aufgehoben werden. Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs habe die an seine Einführung geknüpften Erwartungen nicht erfüllen können, schreibt die Fraktion in der Begründung. Das Amt habe sich weder als „Ministerschule“ bewährt, noch könnten Parlamentarische Staatssekretäre in die Arbeit des Ministeriums eingebunden werden. Stattdessen gingen mit ihm zahlreiche verfassungsrechtliche Verwerfungen einher, da Abgeordnete des Bundestages, die zugleich der Exekutive dienen, keine wirkungsvolle Kontrolle der Bundesregierung gewährleisten könnten. Zugleich könnten sie die Pflichten aus dem Abgeordnetenmandat nur unzureichend wahrnehmen, was den Bundestag als Verfassungsorgan schwäche. Schließlich führe das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs zu nicht unerheblichen Mehrkosten für das Gemeinwesen, „die in keiner Relation zu dem eher als gering einzuschätzenden zusätzlichen Nutzen stehen“.
Bundeskanzler: Im Innenausschuss wird ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion federführend beraten werden, der auf eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers zielt (20/199). Demnach solle im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass eine Wiederwahl des Bundeskanzlers nur einmal zulässig ist. Dies soll der Vorlage zufolge nicht für eine erstmalige Übernahme der Amtsgeschäfte nach einem konstruktiven Misstrauensvotum oder nach der Wahl eines anderen Kanzlers im Anschluss an eine gescheiterte Vertrauensfrage gelten. „In besonderen Situationen – im Falle von Finanz-, Wirtschafts-, aber auch politischen und Regierungskrisen – können sich die Legislaturperioden verkürzen, sodass die einmalige Wiederwahl die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers in diesen Fällen über Gebühr einschränken würde“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Darin verweist die Fraktion darauf, dass das Grundgesetz keine Regelung zur Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers vorsehe. Weiter schreiben die Abgeordneten, dass eine zunehmende Regierungsdauer zu einer „Monopolisierung der Macht“ führe, die zugleich eine „schrittweise Entwertung demokratischer Verfahren und einen Verlust der de-facto-Gewaltenteilung“ nach sich ziehe.
Parteiensponsoring: Die AfD-Fraktion hat darüber hinaus einen Gesetzentwurf „zur Erhöhung der Transparenz beim Sponsoring der Parteien“ (20/4282) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Dem Entwurf zufolge soll Parteiensponsoring künftig ab einer Summe von 1.000 Euro Zuwendung jährlich pro Sponsor veröffentlichungspflichtig sein. In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das Sponsoring zugunsten von Parteien im Parteiengesetz nicht explizit geregelt sei. Insbesondere seien die Vorschriften zu Parteispenden nicht auf das Sponsoring anwendbar. Sponsoring setze voraus, dass der Sponsor eine Leistung erbringt. Als typische Beispiele für die Leistung beim Sponsoring würden die Verpflegung eines Parteitages, bezahlte Anzeigen in Parteipublikationen und gemietete Informationsstände bei Parteiveranstaltungen wie etwa Bundesparteitagen genannt. In den Rechenschaftsberichten der Parteien werde indes weder die Gesamtsumme der Einnahmen aus Sponsoring gesondert angegeben, noch würden die Sponsoren namentlich aufgeführt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig Geldleistungen und geldwerte Leistungen ab einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro pro Jahr auch dann im Rechenschaftsbericht der Parteien aufgelistet werden müssen, wenn sie im Rahmen des Sponsorings gezahlt werden. Veröffentlicht werden sollen dabei „Name und Anschrift des Zuwendenden im Rechenschaftsbericht auch dann, wenn der zugewendete Betrag auch auf Grund verschiedener Sponsorenverträge in der Summe 1.000 Euro im Rechnungsjahr überschreitet“.
Amtsbezüge: Der Bundestag soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit die Mitglieder der Bundesregierung auf Teile ihrer Amtsbezüge verzichten können. Der Gesetzentwurf der Fraktion „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (20/4293) soll die Akzeptanz der Bundesregierung und der von ihr vertretenen und geforderten Maßnahmen bei der Bevölkerung steigern. Der Entwurf sieht vor, das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung so zu ändern, dass die Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes, wonach Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, nicht auf die Bundesminister angewendet wird. Entsprechend will die Fraktion auch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre ändern, um auch ihnen einen Verzicht auf Bezüge zu ermöglichen. Die Fraktion rechnet vor, dass aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst die Bezüge des Bundeskanzlers zum 1. April 2022 um 345 Euro monatlich und der Bundesminister um 275 Euro je Monat und des Bundespräsidenten um 382 Euro monatlich gestiegen seien. Sie verweist auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage, wonach die Festsetzung der Amtsbezüge ausschließlich an den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auszurichten sei und das einzelne Regierungsmitglied oder das gesamte Bundeskabinett nicht darüber verfügen könnten. Zwar nehme das Bundesministergesetz auf die Regelung im Bundesbesoldungsgesetz nicht ausdrücklich Bezug, doch sei laut Bundesregierung der darin zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke auf die Bundesminister entsprechend anzuwenden. Der Bundestag müsse daher den Verzicht auf Bezüge rechtlich ermöglichen, so die AfD. Der Entwurf wird im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung federführend beraten.
Trennung von Amt und Mandat: Ebenfalls federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten wird ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Trennung von Amt und Mandat“ (20/4290). Dieser zielt auf eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass es dem Grundsatz der Gewaltenteilung widerspreche, wenn Mitglieder der Regierung gleichzeitig Mitglieder des Parlaments sind. Es sei die Aufgabe der Abgeordneten, die Regierung zu kontrollieren. Bei einer „personellen Verquickung von Abgeordnetem und Minister“ sei diese Kontrolle außer Kraft gesetzt. In Deutschland seien die Mitglieder der Bundesregierung jedoch in der Regel zugleich auch Mitglieder des Bundestages. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, das Grundgesetz um den Satz „Die Mitglieder der Bundesregierung können nicht gleichzeitig dem Deutschen Bundestag angehören“ zu ergänzen. Damit soll der Begründung zufolge die Trennung von Amt und Mandat verbindlich für die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages in der Verfassung verankert werden.
Christenverfolgung: Mit der Christenverfolgung in Nigeria befasst sich ein Antrag der AfD-Fraktion, der zur federführenden Beratung an den Menschenrechtsausschuss überwiesen wurde. Die Vorlage trägt den Titel „Fortgesetzte Christenverfolgung in Nigeria beim Namen nennen und ächten“ (20/13119)
Stadtentwicklung: Die AfD-Fraktion verlangt eine Umstellung der Stadtentwicklungspolitik. In einem Antrag (20/13118) mit dem Titel „Die Stadt der kurzen Wege ideologiefrei entwickeln“ spricht sich die Fraktion insbesondere dafür aus, auf das Konzept der „15-Minuten-Stadt“ zu verzichten. Das Konzept bedeutet, dass innerhalb eines 15-Minuten-Radius sämtliche Lebensbedürfnisse sämtlicher Anwohner befriedigt werden können. Das ist nach Ansicht der AfD-Fraktion nicht möglich. Stattdessen fordert sie, „künftig bei jedweder Befassung mit dem Thema das ideologiefreie Sprachbild der Stadt der kurzen Wege zu verwenden“. Außerdem sollen nach Auffassung der AfD-Fraktion für die Stadtentwicklung unterschiedliche Konzepte für Groß-, Mittel-, Kleinstädte und insbesondere für den ländlichen Raum entwickelt werden. Weiterhin soll die „konfliktfreie Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer“ angestrebt werden. Der Individualverkehr soll für alle Bürger möglich bleiben. Leistungsfähige Hauptverkehrsstraßen sollen auch in Zukunft vorgehalten werden. Der „ideologisch zugespitzte Kampf gegen das Auto“ müsse beendet werden; behördlich angeordnete Zugangsbeschränkungen von Haus, Wohnung, Quartier oder Stadt seien auszuschließen. In der Begründung des Antrages heißt es, auch einwohnerstarke Städte der kurzen Wege und die dazugehörigen Quartiersentwicklungen dürften sich nicht dezidiert gegen den rollenden oder stehenden Autoverkehr richten, sondern müssten diesen geschickt steuern. Quartiersgaragen oder kostengünstige unterirdische Abstellmöglichkeiten seien Parkverboten vorzuziehen. Der Individualverkehr müsse allen möglich bleiben. Kritisch bewertet die AfD-Fraktion auch die in vielen Städten eingeführten Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeiten im Stadtraum, „denn es dürfte nicht jeder Anwohner permanent den Drang verspüren, zu kommunizieren oder sich niederzusetzen“. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen beraten.
Innenstadtförderung: Die AfD-Fraktion verlangt eine Umstellung der Bundesförderung zur Innenstadtentwicklung. In ihrem Antrag (20/13103) wird gefordert, schließende Kaufhäuser und Einkaufszentren mittels vielschichtiger Angebote (Handel, Gewerbe, Wohnen, Kultur, Bildung) umzunutzen. Dabei seien regionale Händler zu bevorzugen. Es sollen Handelsformate entwickelt werden, die den internetbasierten Handel fruchtbar in die Innenstädte integrieren. Außerdem sollen Bewohnern und Besuchern von Innenstädten rund um die Uhr Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet werden. Besuchern sollen ausreichend günstige beziehungsweise kostenlose Parkmöglichkeiten in Innenstädten zur Verfügung gestellt werden. Fahr- und Parkverbote soll es nur in Ausnahmefällen geben, und Parkraumbewirtschaftungen sollen nicht gegen den Pkw-Individualverkehr ausgespielt werden. In der Begründung des Antrags ist von einer „migrationsbedingten Abwärtsspirale“ von Innenstädten die Rede. „In entsprechenden Zentren – etwa Bahnhofs- oder Marktplätzen - herrschen Zustände, die dem gemeinschaftlichen Zusammenleben unzuträglich sind und die Lebensperspektiven jedes Einzelnen herabsetzen“, argumentiert die AfD-Fraktion. Die Federführung bei der Beratung des Antrags übernimmt ebenfalls der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Gesetzgebung: Zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion, in dem diese die Bundesregierung auffordert, „die Vorschläge des Normenkontrollrates zur Verbesserung der Gesetzgebung in Deutschland zu den Leitlinien der eigenen Regierungspolitik zu machen“ (20/4972). Konkret soll die Bundesregierung „durch eine zielführende, wirkungsorientierte, projektbasierte und ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung und deren nachgeordneter Ministerien, die frühzeitige Verbesserung von Gesetzentwürfen“ sicherstellen. Zudem solle sie „die Evaluierung verabschiedeter Gesetze hinsichtlich Wirkung und Folgekosten zu einem verbindlichen Bestandteil der Gesetzgebung und des Regierungshandelns“ machen. In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass eine erhebliche Anzahl von Gesetzen und Verordnungen „als qualitativ mangelhaft angesehen“ werde. „In der Folge verursachten diese Gesetze und Verordnungen neue Bürokratiekosten für Unternehmen, weil sie diesen Informations- und Meldepflichten auferlegten“, heißt es weiter.
Preiserhöhungen bei Lebensmitteln: Die Gruppe Die Linke will versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln erkennbarer machen. In den vergangenen vier Jahren seien die Preise für Nahrungsmittel um 32 Prozent gestiegen. Viele Preiserhöhungen seien nicht erkennbar, da die Lebensmittelgeschäfte verschiedene Methoden nutzten, um Preissprünge zu verstecken. Besonders beliebt sei weniger Inhalt bei gleicher Verpackung und gleichem Preis, aber auch Sammelpackungen, zudem seien „ständig wechselnde Füllmengen“ zu beobachten, heißt es in einem Antrag (20/11631), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wurde. Von der Bundesregierung verlangt die Gruppe Die Linke, bis „spätestens September 2024“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der regelt, dass Produktpackungen für Lebensmittel wie bei Mehl und Zucker prinzipiell voll befüllt sein müssen und nur in Ausnahmefällen ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt sei. Zudem sollen die Produktpackungen bei reduzierten Füllmengen „entsprechend kleiner werden“. Hersteller sollen verpflichtet werden, eine geänderte Rezeptur und den Austausch von werthaltigen zu billigen Inhaltsstoffen auf der Vorderseite der Verpackung kenntlich zu machen. Außerdem soll Werbung mit „25 Prozent mehr Inhalt“ verboten werden, wenn der Inhalt zuvor reduziert wurde.
Kostenfreie Schuldenberatung: Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13295) einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle. Überschuldung betreffe Millionen Menschen in Deutschland. Trotzdem fehlten bis heute eine Strategie der Bundesregierung zur Überschuldungsbekämpfung ebenso wie verlässliche Daten über Menschen in Zahlungsnot, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Recht auf kostenfreie, unabhängige und leicht zugängliche Schuldnerberatung für alle Menschen in Deutschland, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, gesetzlich verankert. Darin müssten außerdem Qualitätsanforderungen formuliert werden, die eine qualifizierte Schuldnerberatung im Sinne der EU-Verbraucherkreditrichtlinie gewährleisten. Ferner soll eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Sozialen Schuldenberatung und -prävention in Deutschland gesichert werden, heißt es in dem Antrag, der federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten wird.
Elterngeld: Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13296) die Erhöhung des Mindestbetrag beim Elterngeld. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 sei dieser Betrag nicht angepasst worden, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und 2023 um 37,78 Prozent gestiegen seien, rechnen die Abgeordneten in dem Antrag vor. Weiter heißt es darin: „Von den Eltern, deren Kinder ab 2021 geboren wurden, erhalten rund 22 Prozent lediglich den Mindestbetrag. Besonders betroffen sind Frauen, von denen über 28 Prozent nur das Mindesteinkommen beziehen. Der hohe Anteil an Eltern, die nur den Mindestbetrag erhalten, zeigt, dass sie vor der Geburt in prekären oder schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen standen, da das Elterngeld als Lohnersatzleistung berechnet wird.“ Die Linke verlangt von der Bundesregierung deshalb die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 420 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 210 Euro. Zudem soll eine Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus eingeführt werden, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Die Anrechnung von Mindest-Elterngeld und ElterngeldPlus auf Transferleistungen soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung zurückgenommen werden. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Gemeinnützigkeit: Die Gruppe Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/13079) zu einer Reform der Gemeinnützigkeit auf. In den vergangenen Jahren habe eine dramatische Fehlentwicklung im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts stattgefunden, kritisieren die Abgeordneten. Sie verweisen darin auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes von 2019, wonach die aktive Teilnahme an der öffentlichen Diskussion über politische Entscheidungen nicht als gemeinnützig anzusehen sei, wenn sie als „Einflussnahme auf die politische Willensbildung“ auf die Beeinflussung von Gesetzen gerichtet ist. Im Ergebnis habe sich inzwischen bis weit in vermeintlich unpolitische Sport-, Brauchtums- und Kulturvereinen die Angst festgesetzt, dass jegliche politische Aktivität zum Beispiel in Form einer Unterschrift unter einen Appell gegen Rassismus oder Rechtsextremismus die Gemeinnützigkeit der Vereine bedrohe, heißt es in dem Antrag, der federführend im Finanzausschuss beraten wird. Die Antragsteller verlangen von der Bundesregierung deshalb einen Gesetzentwurf, der den Katalog der steuerbegünstigten Zwecke deutlich präzisiert und ergänzt. Mit Hinweis auf die Werte des Grundgesetzes müssten Zwecke wie die „Förderung der demokratischen Teilhabe und der Wahrung und Verwirklichung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte“, die „Förderung des Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ oder die „Förderung der Durchsetzung des Sozialstaatsgebots und der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen“ in den Katalog aufgenommen werden. Gleichzeitig sollten diesen Zwecken entgegengerichtete, demokratiefeindliche oder gruppenbezogene menschenfeindliche Aktivitäten eines Vereins den Ausschluss von jeglicher Steuerbegünstigung zur Folge haben, fordern die Abgeordneten. Eine unmissverständliche Demokratieklausel soll es einem gemeinnützigen Verein nicht nur erlauben, außerhalb seiner Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung zu nehmen, sondern auch den Einsatz für Demokratie und Menschenrechte ausdrücklich als Ausdruck gemeinnützigen Handeln anerkennen.
Syrien: Die Gruppe BSW fordert die Bundesregierung auf, die diplomatischen Beziehungen zu Syrien wiederaufzunehmen und die deutsche Botschaft in Damaskus wieder zu eröffnen. Im Mai 2023 sei Syrien in die Arabische Liga zurückgekehrt und habe wieder diplomatische Beziehungen zu arabischen Staaten aufgenommen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/12989), der an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde. Die EU-Mitglieder Italien, Österreich, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Slowenien und die Slowakei hätten im Juli 2024 für bessere Beziehungen zu Syrien geworben, um menschenwürdige Lebensbedingungen dort zu schaffen, um eine sichere Rückkehr von Flüchtlingen zu gewährleisten und um weitere, ökonomisch erzwungene Migration aus Syrien zu verhindern, heißt es darin. Die Bundesregierung solle deshalb „die Wirtschaftssanktionen, die zu einer Verarmung der syrischen Bevölkerung führen sowie den Wiederaufbau des Landes blockieren und eine wesentliche Fluchtursache darstellen“, beenden und im EU-Rat einer weiteren Verlängerung der Sanktionen nicht mehr zuzustimmen.
Graue Wölfe: Die Gruppe BSW dringt darauf, die sogenannten „Grauen Wölfe“ und deren Vereinigungen in Deutschland zu verbieten. In einem Antrag (20/12158) fordert die Gruppe die Bundesregierung auf, gegen die verbandlich in der Türkei organisierten „Grauen Wölfe“ ein Betätigungsverbot in Deutschland zu erlassen, „um das Werben um Mitglieder oder Unterstützer in Deutschland zu unterbinden und um das Rekrutierungs- und Finanzierungsnetzwerk der ,Grauen Wölfe' konsequent und lückenlos in Deutschland zu zerschlagen“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Gruppe dafür Sorge tragen, dass das Verbot der Verwendung von Kennzeichen der „Grauen Wölfe“ wie beispielsweise neben Fahnen, Abzeichen und Uniformstücken auch Parolen und Grußformen wie der „Wolfsgruß“ durchgesetzt wird. Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, sich mit Frankreich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Einfluss der „Grauen Wölfe“ zurückzudrängen. In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass die „Grauen Wölfe“ in Frankreich seit November 2020 per Dekret verboten seien und in Österreich ihre Symbole auf dem Index stünden. In Deutschland liege mit einem Bundestagsbeschluss vom 18. November 2020 ein Auftrag an die Bundesregierung auf Verbotsprüfung vor. Als „Graue Wölfe“ gelten der Gruppe zufolge Anhänger der im türkischen Parlament vertretenen Partei der Nationalen Bewegung (MHP) und deren Abspaltungen. Neben der „extrem nationalistischen Ideologie“ komme der Islamismus als prägendes Element ihrer Ideologie hinzu, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Ideologie der „Grauen Wölfe“ zeichne sich zudem „durch Antisemitismus, Rassismus und Hass auf kurdische, alevitische, armenische und andere Minderheiten aus“. Der Antrag wird im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten.
Taurus-Marschflugkörper: Die Gruppe BSW stellt sich gegen die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine und hat dazu einen Antrag (20/10621) vorgelegt, der an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, „diplomatische Initiativen zur Beendigung des Krieges zwischen Russland und der Ukraine tatkräftig zu unterstützen, statt den Krieg durch immer umfangreichere Waffenlieferungen zu verlängern und dafür in immer größerem Umfang deutsches Steuergeld bereitzustellen“. Außerdem solle die Bundesregierung Russland und die Ukraine zur Aufnahme von Gesprächen über einen sofortigen Waffenstillstand drängen und „die weitere Unterstützung der Ukraine von der Verhandlungsbereitschaft der Regierung Selenskyj sowie der Rücknahme des Dekrets, das Verhandlungen mit Russland verbietet, abhängig zu machen“.
Nato: „Für eine Politik der Entspannung – Nato-Expansion stoppen“ lautet der Titel eines Antrags der Gruppe BSW (20/11655), der ebenfalls im Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Wie die Abgeordneten darin schreiben, setze das Bündnis mit dem Gipfel in Washington im Juli 2024 zunehmend „auf Eskalation in Europa und Expansion in Asien hin zu einer globalen Nato“. Der Nato drohe eine existentielle Überdehnung durch „ihre bedingungslose Unterstützung eines globalen Weltordnungsanspruchs der USA“. Die anderen Bündnismitglieder liefen Gefahr, ihre Außen- und Sicherheitspolitik den Vorgaben aus Washington unterzuordnen und eigene demokratische Souveränität in Teilen aufzugeben, so die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „sich für eine eigenständige europäische Außen- und Sicherheitspolitik einzusetzen, die auf gute Beziehungen zu allen Großmächten orientiert und auf Völkerrecht, Entspannungspolitik sowie Interessensausgleich setzt“. Außerdem solle sie sich für einen „Stopp der Nato-Expansion in Europa und Asien“ einsetzen, sich gegen einen Einsatz von Nato-Waffen in Russland wenden und diplomatische Lösungen und sofortige bedingungslose Waffenstillstände in der Ukraine und in Gaza unterstützen.
Ukraine-Krieg: In einem weiteren Antrag fordert die Gruppe BSW die Bundesregierung zu einer diplomatischen Initiative zur Beendigung des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf (20/11654). In der Vorlage verweisen die Abgeordneten auf einen brasilianisch-chinesischen „Sechs-Punkte-Plan“, in dem „alle relevanten Parteien“ zur Deeskalation aufgerufen würden und insbesondere dazu, eine Ausweitung des Schlachtfeldes, eine Eskalation der Kampfhandlungen und Provokationen zu verhindern. Außerdem verweist die Gruppe auf Medienberichte über Signale von russischer Seite für eine Bereitschaft „zu einer Waffenruhe entlang des jetzigen Frontverlaufs und einem Einfrieren des Krieges“. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „Russlands Präsident Putin beim Wort zu nehmen und die von China und Brasilien gestartete diplomatische Initiative für eine politische Beilegung des Ukraine-Konflikts zu unterstützen, die eine Einbeziehung aller relevanten Parteien beinhaltet“. Außerdem solle die Bundesregierung einen „Sonderbeauftragten für eine politische Beilegung des Ukraine-Konflikts“ benennen. Auch diese Vorlage wurde an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
EU-Beitritt der Ukraine: Die Gruppe BSW wendet sich in einem Antrag gegen einen EU-Beitritt der Ukraine (20/11653). In der Vorlage fordert sie die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union gegen einen Verhandlungsrahmen für die Eröffnung von EU-Beitrittsgesprächen mit der Ukraine einzusetzen, „da die Voraussetzungen auch bei der weiter gravierenden Korruption wie bei der mangelnden Kontrolle der Oligarchen dafür nicht gegeben sind“. Außerdem soll sich die Bundesregierung gegenüber der Ukraine für mehr Korruptionsbekämpfung einsetzen sowie für „eine Brechung der Macht der Oligarchen, ein Ende der Verbote von Oppositionsparteien und ein Erschweren der Gewerkschaftsarbeit, wie auch eine Beendigung der Diskriminierung der russischen Minderheit, der Einschränkung der Religionsfreiheit sowie der Reisefreiheit in der Ukraine und der staatsoffiziellen Ehrung von Nazi-Kollaborateuren“. Die Gruppe BSW fordert ein grundsätzliches Moratorium für weitere EU-Beitritte, da diese zu nicht verantwortbaren finanziellen Belastungen für die Unionsbürger führten und die EU dafür weder finanziell noch institutionell aufnahmebereit sei. Der Antrag wurde im Europaausschuss beraten.
Moldau: In einem weiteren Antrag fordert die Gruppe BSW die Bundesregierung zur Achtung der Neutralität des EU-Beitrittskandidaten Republik Moldau auf (20/13483). So soll sie auf die in Artikel 11 der Verfassung der Republik Moldau verankerte Neutralität Rücksicht nehmen „und nicht durch bilaterale Sicherheitsabkommen, wie durch Sicherheits- und Verteidigungsabkommen mit der EU und der Nato, gefährden“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag, der an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die territoriale Integrität der Republik Moldau wie auch für den in Artikel 111 der Verfassung festgeschriebenen Autonomiestatus Gagausiens sowie gegen die Diskriminierung ethnischer Minderheiten der Ukrainer, Gagausen, Russen, Bulgaren und Roma sowie der Sprachen ethnischer Minderheiten in der Republik Moldau einzusetzen. Zu den Forderungen zählen ferner „diplomatische Initiativen für Verhandlungen über eine friedliche Wiedervereinigung der Republik Moldau mit der abtrünnigen Republik Transnistrien“ und ein Moratorium bezüglich weiterer EU-Beitritte, „da dies zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der EU führen würde“.
(scr/sto/vom/hle/nki/che/ahe/irs/14.11.2024)