Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Liveübertragung: Freitag, 8. November, 13.40 Uhr
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG“ (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, 20/13585) wird am Freitag, 8. November 2024, in erster Lesung beraten. Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025“ (20/13624) soll ebenfalls erstmals beraten werden. Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die rund 40-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Novelle des TEHG dient laut Bundesregierung vor allem der Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht. Diese geänderte Richtlinie regelt die vierte Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2021 bis 2030). Hauptanliegen der Reform des EU-Emissionshandels waren die Stärkung des Instruments, die Fortführung des Schutzes vor Carbon Leakage und Solidaritätsmaßnahmen zugunsten weniger leistungsfähiger Mitgliedstaaten.
Mit der Reform des EU-Emissionshandels sei die EU-weite Harmonisierung der Regelungen weiter fortgesetzt worden, „so dass der Umsetzungsbedarf im nationalen Recht sinkt“, heißt es. So würden beispielsweise die Regeln zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten zukünftig in einer EU-Verordnung festgelegt. Auch Veränderungen der Produktionsmengen bei den teilnehmenden Anlagen würden zukünftig deutlich besser abgebildet als bisher. Dies führe insgesamt zu einer Vereinfachung der Zuteilungsregeln.
Für den EU-Emissionshandel im Luftverkehr setzt die TEHG-Novelle die Änderungen der ETS-Richtlinie um, die sich aus der Verordnung (EU) 2017/2392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 ergeben. Das TEHG dient auch der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ab 2019. (hau/06.11.2024)