Strafen für unberechtigtes Eindringen in die Luftseite von Flughäfen
Liveübertragung: Freitag, 8. November, 15.10 Uhr
Der Bundestag berät am Freitag, 8. November 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (20/13350). Im Anschluss an die rund 40-minütige Aussprache soll die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Heimat sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf soll ein neuer Straftatbestand für das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens geschaffen werden. Danach soll künftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden können, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt.
Wie die Bundesregierung ausführt, ist es seit Sommer 2023 wiederholt zu Protestaktionen von Klimaaktivisten an mehreren deutschen Flughäfen gekommen. „Das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens kann zu einer abstrakten Gefährdung von Menschen oder einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Luftverkehrs führen“, schreibt die Regierung. Dieses Verhalten sei nach aktueller Rechtslage im Luftsicherheitsgesetz lediglich bußgeldbewehrt. Dies erscheine „vor dem Hintergrund der Schutzgüter nicht ausreichend“.
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die Fortsetzung der separaten Gebührenfestsetzung für die einzelnen Flughafenstandorte auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. (vom/sto/01.11.2024)