Liveübertragung: Donnerstag, 7. November, 14.50 Uhr
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2024, über eine Reihe von Vorlagen ab:
Strom- und Energiesteuerrecht: Die Bundesregierung will Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlasten. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ (20/12351) vor, über den die Abgeordneten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/13404) entscheiden. Unter anderem will die Regierung regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf. Der Haushaltsausschuss hat zu dem Regierungsentwurf einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/13405) vorgelegt.
EU-Data-Act: Abgestimmt wird zudem über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland“ (20/12103), zu dem der Ausschuss für Digitales eine Beschlussempfehlung (20/13545) abgegeben hat. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Durchführung und Umsetzung des EU-Data Acts vorzulegen. Als Datenkoordinator solle die Bundesnetzagentur benannt werden, um „Planungs- und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist am 12. September 2025“ sicherzustellen. Gefordert wird ferner, im Bundeshaushalt 2025 die erforderlichen finanziellen Mittel und Planstellen sowie Stellen für den Datenkoordinator und die zuständigen Behörden vorzusehen. Es müsse darauf geachtet werden, die Anzahl der zuständigen Behörden möglichst gering zu halten und eine Aufsplitterung der Zuständigkeiten zu vermeiden, um schnelle Entscheidungen zu gewährleisten, heißt es im Antrag. Eingeführt werden soll darüber hinaus ein digitales Fallmanagement-System zur Koordination zwischen dem Datenkoordinator und anderen zuständigen Behörden. Die Aufsichtsbehörde solle relevante Akteure über ihre Rechte und Pflichten aufklären, die Datenkompetenz fördern und vor allem kleinen und mittleren Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Bürokratieentlastung: Der Bundestag entscheidet darüber hinaus über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürokratieentlastung jetzt – Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe stärken, Kleinunternehmern helfen“ (20/6073). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (20/13437). Durch eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Speisen und Getränke soll laut Antrag das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe von den Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine entlastet werden. Des Weiteren sollen „branchenspezifische Bürokratiebelastungen“ für zwölf Monate ausgesetzt werden, schreiben die Abgeordneten. Darunter fallen der Fraktion zufolge die Dokumentationspflicht der ordnungsgemäßen Mülltrennung und des Recyclings nach der Gewerbeabfallverordnung oder die Berichts- und Dokumentationsformen von Hygienevorschriften und deren Umsetzbarkeit. Neben der zeitweisen Aussetzung dieser Vorgaben sollen weitere Auflagen überprüft werden; die Abgeordneten nennen unter anderem Brandschutzmaßnahmen, Betriebssicherheitsverordnungen, Vorgaben für Getränkeschankanlagen, Fettabscheider oder die Abluftreinigung und das Mess- und Eichgesetz.
Griechenland: Griechenland will 7,9 Milliarden Euro an bilateralen Krediten aus der Zeit der europäischen Finanz- und Schuldenkrise vorzeitig zurückzahlen. Dabei sollen die Gläubigerländer allerdings darauf verzichten, dass Athen parallel auch Mittel aus den späteren europäischen Rettungsschirmen, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) tilgen muss, wie es eigentlich vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat beantragt, dass der Bundestag dem zustimmt (20/13421). Über die Vorlage des Finanzministeriums wird ohne vorherige Aussprache abgestimmt.
Petitionen: Das Parlament hat darüber hinaus über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen abgestimmt, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 678 bis 690 (20/13378, 20/13379, 20/13380, 20/13381, 20/13382, 20/13383, 20/13384, 20/13385, 20/13386, 20/13387, 20/13388, 20/13389, 20/13390).
Höhere Strafen für „politische Aktivisten“ gefordert
Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach höheren Strafen und der Auferlegung sämtlicher aus ihren Aktionen entstehender Kosten für politische Aktivisten. „Radikale Aktivisten zerstören Privateigentum oder Firmeneigentum“, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 138775). Durch das Festkleben der „Klima-Aktivisten“ auf der Straße würden Rettungswege blockiert, und durch stundenlange Staus entstünden zusätzliche wirtschaftliche Schäden.
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 16. Oktober mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. Ein gesetzgeberischer oder anderweitiger parlamentarischer Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe sei nicht zu erkennen, befindet die Ausschussmehrheit.
Aktionen bereits nach derzeit geltender Rechtslage strafbar
In der Begründung machen die Abgeordneten deutlich, dass die von der Eingabe in Bezug genommenen politischen Aktionen bereits nach derzeit geltender Rechtslage strafbar sein können. So könne das Blockieren einer Fahrbahn durch Personen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, eine Strafbarkeit wegen Nötigung gemäß Paragraf 240 des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen. Komme es im Rahmen solcher Blockaden zu Unfällen mit Verletzten, sei darauf hinzuweisen, dass des Weiteren die Vorschriften über die Körperverletzungsdelikte (Paragrafen 223 ff. StGB) einschlägig sein können, „wobei die Strafandrohung je nach Tatbestand variiert und bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe (Paragraf 226 Absatz 2 StGB) reicht“, heißt es in der Vorlage.
Nicht zuletzt sei auch eine Strafbarkeit wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach Paragraf 315b StGB denkbar. Danach stehe das Bereiten von Hindernissen unter Strafe, das heißt jeder Vorgang, der geeignet ist, den regelmäßigen Betrieb zu hemmen oder zu stören. Liegt demgegenüber ausschließlich eine Ordnungswidrigkeit vor, erfolge die Bemessung der Geldbuße nach den Regeln des Paragraf17 Absatz 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können der Vorlage zufolge mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Es obliege den zuständigen Landesbehörden, nach eigenem Ermessen eine angemessene Sanktion für das Blockieren einer Autobahn innerhalb des gesetzlichen Rahmens festzusetzen, schreibt der Petitionsausschuss. Maßgebliche Kriterien seien der Vorwurf, der den Täter trifft, und das Gefahrenpotential, das die jeweilige Tat hervorruft.
Forderungen werden nicht unterstützt
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass er rechtswidrige Handlungen im Rahmen politischer Aktionen ungeachtet der ihnen zugrunde liegenden Motivationen verurteilt. Er hält es daher zum Schutz der von derartigen Aktionen betroffenen Personen sowie im Interesse der Allgemeinheit für erforderlich, hierbei begangene Straftaten wirksam und mit Nachdruck zu verfolgen.
Ungeachtet dessen halten die Abgeordneten die dargestellte Rechtslage für sachgerecht und auch unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange der von politischen Aktionen betroffenen Personen für angemessen. Aus diesem Grund könne der Ausschuss die mit der Eingabe vorgetragenen Forderungen im Ergebnis nicht unterstützen, heißt es in der Beschlussempfehlung.
(bal/hau/vom/irs/04.11.2024)