Ausbau der gematik zur Digitalagentur für Gesundheit beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz, 20/13249) beraten. Im Anschluss an die rund 40-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Entwurf sieht vor, mit einer neuen Digitalagentur die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umzusetzen. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, schreibt die Bundesregierung.
Um die Transformationsziele zu erreichen, soll die Gesellschaft für Telematik (gematik) zu einer Digitalagentur für Gesundheit ausgebaut und damit gestärkt werden. Die gematik sei ein Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und verantworte die Telematikinfrastruktur (TI). Derzeit führten Defizite in der Interoperabilität, Performanz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit dazu, dass die digitalen Potenziale zu unzureichend erschlossen würden.
Frühe Einbindung externer Stakeholder
Zentrale Aufgabe der Digitalagentur sei weiter die Steuerung der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der TI. Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen künftig über ein Ausschreibungsverfahren von der Digitalagentur beschafft und bereitgestellt werden können.
Um die Stabilität und Funktionalität der TI zu gewährleisten, soll die Agentur „externe Stakeholder“ früher einbinden, damit Anwendungen schneller und in höherer Qualität für Nutzer bereitstehen. Die Agentur soll zudem „hoheitliche“ Aufgaben erhalten. Neben der Zulassung umfasse dies das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI. Insbesondere in der Gefahrenabwehr soll die Digitalagentur durch das hoheitliche Mandat auf Gefahren und Störungen der TI reagieren.
Interoperabilität im Gesundheitswesen
Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben, zum Beispiel, quantitative und qualitative Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen festzulegen. So werde sichergestellt, dass die Systeme miteinander kommunizieren können und praktisch nutzbar sind, etwa in Arztpraxen.
Die Digitalagentur erhält außerdem die Zuständigkeit für die Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI. Sie soll sicherstellen, dass Standards eingehalten und Nutzungshürden beseitigt werden. Auch soll die Digitalagentur die Institutionen der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und in der Pflege unterstützen.
Die koordinierende Stelle bei der Digitalagentur erhält die zusätzliche Aufgabe, Anliegen entgegenzunehmen, die mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) sowie den sicheren Kommunikationsverfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ und dem TI-Messenger im Zusammenhang stehen. Geplant ist überdies eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). (pk/17.10.2024)