Reformvorschläge zur privaten Krankenversicherung
Der Bundestag hat sich am Freitag, 11. Oktober 2024, mit Reformvorschlägen zur privaten Krankenversicherung (PKV) befasst. Dazu hatte die Unionsfraktion einen Antrag (20/11762) vorgelegt, der die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV nach mehr als 15 Jahren verändern soll. Denn Beiträge würden allein aufgrund langjährig überkommener Gesetze und Verordnungen angepasst, heißt es. Die Vorlage wurde im Anschluss an die erste Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Antrag der CDU/CSU-Fraktion
Die aktuelle Gesetzeslage führe dazu, dass privat Krankenversicherte in der Regel unregelmäßige Beitragsanpassungen erhielten, die vor allem für nicht Beihilfeberechtigte mitunter im zweistelligen Prozentbereich liegen könnten. Die Jahre mit starken Steigerungen seien für die Versicherten mit Blick auf ihre persönliche Finanzplanung wenig vorhersehbar.
Hinzu komme, dass der sogenannte „gesetzliche Zuschlag“ auf Beiträge zur Krankenvollversicherung, der dazu diene, Mittel anzusparen, um für Versicherte ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen abzumildern, seit 23 Jahren nicht an die gestiegene Lebenserwartung und das höhere Renteneintrittsalter angepasst worden sei. Überarbeitungswürdig sei auch die Ausgestaltung der Sozialtarife.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Beitragsverstetigung in der PKV mit häufigeren, aber gleichmäßigeren Preisanpassungen wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Standardtarif sollte für alle Mitglieder der PKV geöffnet werden, so die Fraktion, um Versicherte in finanziell schwierigen Lebenslagen entlasten zu können. (pk/eis/11.10.2024)