Gesundheit

Zukunft von Geburtshilfe­stationen und Kinderkliniken erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zukunftsfest machen“ (20/12979) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. 

Antrag der Unionsfraktion

Frauen, Familien und ihre Kinder müssten dort, wo sie wohnen, die für sie bestmögliche medizinische Versorgung und Unterstützung erhalten, schreibt die Unionsfraktion. Das gelte ganz besonders vor, während und nach der Geburt. „Kaum ein Ereignis im Leben einer Frau und Familie ist so einschneidend wie die Geburt eines Kindes“, schreiben die Abgeordneten. Eine hochwertige, fachliche Betreuung stehe für einen guten Start ins Leben. Aber auch während des Heranwachsens werde ein wohnortnaher Zugang zur medizinischen Versorgung benötigt, heißt es in der Vorlage. 

Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, kurzfristig die in der sechsten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfohlenen, flankierenden Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der stationären Kinder- und Jugendmedizin umzusetzen, „bis Reformschritte greifen“. 

Im Rahmen der Krankenhausreform gelte es, mithilfe eines Vorschaltgesetzes stationäre Geburtshilfeeinrichtungen und Kinderkliniken zu stabilisieren, sodass Familien diese gesichert vor Ort zur Verfügung stehen und gleichzeitig eine langfristige Perspektive für das benötigte Personal bieten. Außerdem sei die Vergütungssystematik dahingehend anzupassen, „dass die geplante und grundsätzlich zu begrüßende Vorhaltefinanzierung von Geburtshilfestationen und Kinderkliniken leistungsunabhängig gewährt wird und den tatsächlichen Vorhalteaufwand der einzelnen Häuser widerspiegelt“.

Interne Qualitätssicherungsverfahren

Die Unionsfraktion fordert des Weiteren, eine gesetzliche Regelung dahingehend vorzulegen, dass interne Qualitätssicherungsverfahren wie interprofessionelle Schulungen und Notfalltrainings sowie Supervisionsstrukturen in den Geburtshilfeteams, inklusive Befragungssystematik der Gebärenden und Nachgespräche zur Geburt, refinanziert werden, um das Qualitätsmanagement in allen Einrichtungen zu stärken. 

Im Sinne einer intersektoralen und regionalspezifischen Versorgung sei zudem die Verzahnung klinischer Strukturen, Hebammenpraxen, freiberuflichen Hebammen sowie sozialpädiatrischer Zentren voranzutreiben. (hau/10.10.2024)

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