Fragestunde

Fragestunde am 9. Oktober

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 9. Oktober 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/13176), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

22 der insgesamt 55 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke stellten 13 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion elf Fragen. Die Gruppe BSW war mit vier Fragen vertreten. Drei Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, zwei Fragen vom fraktionslosen Abgeordnete Thomas Seitz. 

Die meisten Fragen, nämlich 16, richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, gefolgt vom Bundesministerium für Inneres und Heimat und vom Auswärtigen Amt mit jeweils sieben Fragen. Je vier Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz und an das Bundesministerium der Verteidigung. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auseinandersetzen. Zu je zwei Fragen sollten das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Stellung beziehen.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich die schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Astrid Damerow beim Bundesumweltministerium, welcher Zeitplan für das von Ministerin Steffi Lemke angesprochene Hochwasserschutzgesetz angesetzt ist. Damerow fragte zudem, welche wesentlichen Inhalte die Bundesregierung darin regeln will.

Die Abgeordnete Ina Latendorf (Gruppe Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern erkundigte sich beim Bundesernährungsministerium, ob und gegebenenfalls welche Gegenmaßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Zusammenhang mit der Belastung von Haferflocken mit den Schimmelpilzgiften T-2 und HT-2 im Bundesgebiet zu gewährleisten.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka wollte vom Bundeskanzleramt erfahren, ob Bundeskanzler Olaf Scholz sich persönlich dafür einsetzen wird, weitere Rückführungsabkommen mit afrikanischen Staaten, ähnliche wie demjenigen mit Kenia, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auf den Weg zu bringen. Er fragte, ob dazu gegebenenfalls bereits konkrete Gespräche mit Vertretern der Staaten stattfinden.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) fragte das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung gegebenenfalls weiß, ob es in dem von China und Brasilien vorgelegten Friedensplan für ein Ende des russisch-ukrainischen Krieges, der zu einem Waffenstillstand und einer politischen Lösung des Konflikts aufrufe, einen Verweis auf die UN-Charta gibt, der bei der Veröffentlichung gefehlt habe. Sie verwies auf die Schweiz, die als Ausrichterin des Ukraine-Friedensgipfels ihre Sichtweise auf den Plan Brasiliens und Chinas geändert habe, nachdem ein Verweis auf die UN-Charta hinzugefügt worden sei.

Die Berliner Abgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesjustizministerium, wann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ihren Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorlegen wird.

Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesinnenministerium, wie die personelle und materielle Ausstattung der neu eingerichteten „Task Force“ des Ministeriums gegen „islamistische Radikalisierung“ im Internet aussieht und von welcher Anzahl an Fällen „islamistischer Radikalisierung“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 ausgegangen wird.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/09.10.2024)