Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen debattiert
Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen beenden – Besserstellungsverbot flexibilisieren“ (20/11764) hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion dringt darauf, die Benachteiligungen gemeinnütziger Forschungseinrichtungen durch das Besserstellungsverbot zu beenden. Bisher sieht das Besserstellungsverbot vor, dass Einrichtungen, die sich überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzieren, ihre Angestellten nicht besser bezahlen dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung daher auf, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, vom Besserstellungsverbot freizustellen. Zudem sollen die Forschungseinrichtungen zukünftig finanzielle Mehrbedarfe bei Personalkosten aus Eigenmitteln finanzieren dürfen. (cha/hau/10.10.2024)