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Antwort auf Große Anfrage zur Alphabetisierung von Asylantragstellern

Die Antwort der Bundesregierung (20/11885) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Alphabetisierung von Asylsuchern, Asylantragstellern, Schutzberechtigten oder Bleibeberechtigten und Integrationsarbeit“ (20/9984) stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 11. Oktober 2024.

Antwort der Bundesregierung

In den Jahren 2015 bis 2023 haben laut Bundesregierung 118.749 Personen in Alphabetisierungskursen das Sprachniveau A2 oder B1 GER im Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) erreicht.

Dabei beläuft sich die Zahl der „Integrationskursaustritte nach erfolgreichem Abschluss von Teilnehmenden aus Alphabetisierungskursen“ im genannten Zeitraum auf 81.726 mit dem Sprachniveau A2 und 37.023 mit dem Sprachniveau B1, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. 

Primäre und funktionale Analphabeten

Wie die Bundesregierung darin ausführt, richten sich Alphabetisierungskurse an Teilnehmer, „die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen“. 

Zur angesprochenen Zielgruppe gehören danach zwei Hauptgruppen, die gemeinsam unterrichtet werden: „primäre Analphabeten (ohne schriftsprachliche Kompetenzen) und funktionale Analphabeten (mehr oder weniger gering ausgebildete elementare Kompetenzen im Lesen und Schreiben, die für den Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines Integrationskurses für andere spezielle Zielgruppen aber nicht ausreichen)“. (sto/hau/11.10.2024)