Forschung

Antworten zur sogenannten Fördergeld-Affäre debattiert

Die sogenannte Fördergeld-Affäre im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 26. September 2024. Grundlage dafür war die Antwort der Bundesregierung (20/12825) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre“ (20/12219). Die Regierung verweist darin überwiegend auf schon in einer früheren Antwort (20/12377) erteilte Auskünfte. 

Auslöser war das Vorgehen des Ministeriums nach propalästinensischen Protesten an der Freien Universität Berlin. In einem offenen Brief hatten Hochschullehrende die Räumung des Protestcamps kritisiert. Daraufhin sollte im BMBF unter anderem überprüft werden, wer den Brief unterzeichnet hatte und Fördergelder aus dem Ministerium bekam.

Antwort der Bundesregierung 

Laut Antwort der Bundesregierung hat die Staatssekretärin Sabine Döring am 13. Mai 2024 „telefonisch eine breite juristische Prüfung“ des offenen Briefes beauftragt. Dieser sei von den zuständigen Fachabteilungen des BMBF so verstanden worden, dass „sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden sollte“. 

Wie es in der Antwort weiter heißt, habe Staatssekretärin Döring eine mögliche Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen nicht beabsichtigt. Zudem sei die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen noch am Tag der Veranlassung nicht weiterverfolgt worden, schreibt die Bundesregierung.

Staatssekretärin in einstweiligen Ruhestand versetzt

Dennoch wurde die Staatssekretärin Döring in den einstweiligen Ruhestand versetzt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung dazu, dass Stark-Watzinger vor dem „Hintergrund und dem Prozess der Aufarbeitung“ zur Überzeugung gelangt sei, „dass ein personeller Neuanfang nötig ist“. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat Staatssekretärin Döring am 1. Juli dieses Jahres um die Entbindung von der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht gebeten.

Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass dem BMBF keine Beschwerden von betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorliegen. „Jedoch liegen derzeit rund 70 Auskunftsersuchen“ nach der Datenschutzverordnung vor, schreibt die Bundesregierung, bei denen nicht bekannt sei, ob sie mit dem offenen Brief in Zusammenhang stünden. (hau/cha/26.09.2024)