Finanzielle Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderung beraten
Die Unionsfraktion will die „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“. Ihren Antrag (20/9498) hat der Bundestag erstmals am Mittwoch, 25. September 2024, beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.
Antrag der CDU/CSU
Die Bundesregierung sei gefragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention garantieren sollen, regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls bestehende Missstände zu beheben, heißt es in der Vorlage. Dies gelte auch für die finanzielle Stärkung und Entlastung von Menschen mit Behinderungen, schreiben die Abgeordneten.
Konkret verlangen sie von der Bundesregierung, das im Neunten Sozialgesetzbuch festgeschriebene Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung zu stärken, die Gleichsetzung des Persönlichen Budgets mit Sachleistungen zu erreichen und dadurch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem alle Pflege- und Betreuungsleistungen, die im Rahmen des Persönlichen Budgets erbracht werden, umsatzsteuerfrei gestellt werden.
Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer
Außerdem soll der Bezug von Kindergeld für Menschen mit Behinderung über 18 Jahre erleichtert werden. Vergünstigungen der Kfz-Steuer sollen so ausgeweitet werden, dass Haushaltsmitglieder der behinderten Person das Fahrzeug „steuerunschädlich“ auch für Fahrten nutzen können, die nicht der Beförderung der behinderten Person dienen, verlangt die Unionsfraktion. (hau/che/25.09.2024)