Parlament

Karsten Hilse nicht zum Bundestags­vizepräsidenten gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/12203), in dem sie ihren sächsischen Abgeordneten Karsten Hilse für das Amt eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin nominiert hatte, abgelehnt. In geheimer Wahl lehnten 552 Abgeordnete den Wahlvorschlag ab, 78 stimmten ihm zu. Es gab 14 Enthaltungen, eine Stimme war ungültig. Um gewählt zu werden, wären 367 Stimmen erforderlich gewesen.

Der 59-Jährige gehört dem Bundestag seit Oktober 2017 an und ist seither direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Bautzen I. Der Polizeibeamte ist Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Christina Baum nicht in Kontrollgremium gewählt

Des Weiteren hatte die AfD-Fraktion ihre Abgeordnete Dr. Christina Baum für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vorgeschlagen (20/12204). 558 Abgeordnete lehnten den Wahlvorschlag ab, 82 stimmten ihm zu, es gab fünf Enthaltungen. Um in das PKGr gewählt zu werden, wären ebenfalls 367 Stimmen erforderlich gewesen.

Grundlage der Abstimmung war Artikel 45d des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). (vom/eis/12.09.2024)

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