Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 12. September 2024, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Westbalkan: Der Bundestag hat einen Antrag der AfD-Fraktion gegen eine EU-Erweiterung um die Staaten des westlichen Balkans (20/7196) mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppen Die Linke und BSW gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. In der Vorlage setzt sich die Fraktion für eine privilegierte Partnerschaft mit den Nicht-EU-Staaten der Region ein. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, sich auf UN-Ebene für die Abschaffung des Amtes des Hohen Repräsentanten in Bosnien-Herzegowina einzusetzen, damit das Land „eigenverantwortlich und souverän ohne äußere Einmischungen über seine innere Ordnung und Entwicklung entscheiden kann“. Andererseits soll sich die Bundesregierung für eine Reform Bosniens-Herzegowinas stark machen, „die die Schaffung einer eigenständigen und gleichberechtigten kroatischen Entität (neben einer bosniakischen und der Republika Srpska) vorsieht“. Weitere Forderungen zielen auf die Stärkung der Rechte der serbischen Minderheit im Kosovo: So solle die Bundesregierung als „kurzfristiges Minimalziel“ für die Anerkennung des Verbandes serbischer Gemeinden mit Exekutivbefugnissen im Kosovo eintreten sowie für die extraterritoriale Verwaltung aller serbischen Kirchen, Klöster und Heiligtümer auf dem Gebiet des Kosovos unter Garantie der Vereinten Nationen. Zudem dürfe auf Serbien kein Druck ausgeübt werden, sich den EU-Sanktionen gegen Russland anzuschließen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/8436) zugrunde.

Grenzschutzzäune: Mit demselben Stimmverhältnis abgelehnt haben die Abgeordneten einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grenzschutzzäune gemeinsam finanzieren Gemeinsam gegen illegale Einwanderung vorgehen“ (20/6717) ab. Danach soll sich die Bundesregierung zusammen mit Österreich, Polen, Ungarn, den baltischen Staaten und anderen Partnern dafür einsetzen, dass Grenzschutzzäune und andere physische Barrieren zur Abwehr illegaler Migration an den EU-Außengrenzen im Rahmen eines gemeinsamen zwischenstaatlichen Fonds finanziert werden. Grenzschutzzäune und andere physische Barrieren verringerten den Migrationsdruck an den Außengrenzen der EU und seien damit ein wirksames Mittel gegen die Zunahme der illegalen Migration in Deutschland, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Durch die Eindämmung der illegalen Migration sänken die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Migranten in den Ankunftsländern und somit auch die finanzielle Belastung der einheimischen Bevölkerung. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/6934) zugrunde.

Schleuserkriminalität: Eine weitere Ablehnung mit der Mehrheit von SPD, Union, Grüne, FDP sowie die Gruppen Die Linke und BSW erfolgte zu einem Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung, mit Marokko und Tunesien Migrationsabkommen abzuschließen, „die die Verbringung von illegal Eingereisten und in Seenot geretteten Migranten in die betreffenden Staaten sicherstellen“. Diese sollten ihren Asylantrag dann in Marokko beziehungsweise Tunesien nach dem jeweils dort geltenden Recht stellen, schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/8873). Die beiden Länder sollen nach Vorstellung der Antragsteller eine finanzielle Kompensation und logistische Unterstützung seitens Deutschlands und weiterer EU-Partner, insbesondere Italiens sowie Großbritanniens, erhalten. Die Bundesregierung solle sich zudem für eine Unterstützung Marokkos und Tunesiens durch die EU-Grenzschutzbehörde Frontex einsetzen, „zum Beispiel bei der Verbringung der illegal Eingereisten und in Seenot geretteten Migranten in die betreffenden Staaten sowie bei der Prüfung der in Marokko und Tunesien gestellten Asylanträge“. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/10805) vor. 

Cross-over-Lebendspende: Die Abgeordneten haben darüber hinaus mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP sowie die Gruppen Die Linke und BSW einen Antrag der AfD-Fraktion (20/4565) abgelehnt, der die sogenannte Cross-over-Lebendspende erlaubt, um damit die Überlebenschancen von Dialysepatienten zu verbessern. Mehr als 10.000 Dialysepatienten stünden auf der Warteliste für eine Spenderniere. Wegen der wenigen Spenderorgane betrage die Wartezeit im Durchschnitt sechs bis acht Jahre, heißt es in dem Antrag. Die Alternative zum Warten auf ein postmortal entnommenes Organ sei die Lebendspende. Die in Deutschland erlaubte Lebendnierenspende an nahestehende Personen scheitere jedoch in vielen Fällen an Unverträglichkeiten. Abhilfe würde die Überkreuz-Lebendspende (Cross-over-Spende) schaffen, bei der zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die gespendeten Organe untereinander tauschen könnten. Die Abgeordneten fordern eine gesetzliche Regelung, um Überkreuz-Lebendspenden von Nieren zu ermöglichen. Zudem müssten die organisatorischen Voraussetzungen zur Identifizierung der passenden Spender-Empfänger-Paare geschaffen werden. Die Eingriffe sollten von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Den Parlamentariern lag zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6848) vor. 

(eis/12.09.2024)

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