Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/12089), der das Ziel verfolgt, Kinder suchtkranker Eltern oder von Eltern mit psychischen Erkrankungen besser zu unterstützen, stößt bei Sachverständigen auf großen Zuspruch. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Mittwoch, 18. Dezember 2024, deutlich.
Antrag der Fraktionen
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, die Empfehlung Nr. 18 der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit psychisch kranken Eltern umzusetzen. „Die Empfehlung besagt, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen“, heißt es in der Vorlage.
Außerdem soll das Präventionsgesetz mit Blick auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf Familienorientierung und die Belange von Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention bei Suchtmitteln insgesamt weiterentwickelt werden. Eine dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen soll geprüft werden, damit ein bedarfsorientiertes Angebot bundesseitig flächendeckend gewährleistet werden kann. Die Fraktionen fordern ferner, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen anzubieten, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die therapeutische Versorgung das Kind erreicht.
Folgen für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern
Professor Beate Ditzen vom Institut für Medizinische Psychologie am Universitätsklinikum Heidelberg wies darauf hin, dass die Folgen psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen von Eltern nicht nur die Erkrankten selbst beträfen. Vielmehr wirkten sie „unmittelbar auf das familiäre Zusammenleben und über Generationen hinweg über das Verhalten und die Lebenssituation hinaus auch über biologische Faktoren auf die Kinder“. Die einzige realistische Möglichkeit, die es gebe, liege in der Zusammenarbeit der Versorgungseinrichtungen. Daher sei dem Antrag uneingeschränkt zuzustimmen, sagte Ditzen.
Mit dem Antrag könne den Kindern Leid erspart werden, sagte Jörg Kons, Leiter des Vereins Fitkids. Gespart werde zudem auch noch das „Geld des Steuerzahlers“. Kons schilderte vor den Abgeordneten den Fall eines von seinem Verein betreuten Mädchens, dessen Eltern Drogen konsumiert und mit Drogen gehandelt hätten, und das inzwischen dennoch als inzwischen junge Erwachsene eine Ausbildung zur Altenpflegerin gemacht habe und nun „ein Mitglied unserer Gesellschaft ist“.
Entstigmatisierungskampagnen und frühe Interventionen
Psychisch belasteten Eltern, so sagte Tina Lindemann, Geschäftsführerin beim Dachverband Gemeindepsychiatrie, werde oft Erziehungsunfähigkeit und Kindeswohlgefährdung unterstellt. Sie dürften jedoch keinesfalls noch zusätzlich stigmatisiert werden in ihrer Elternrolle. Es sei die Entstigmatisierung, die zu einer frühzeitigen Inanspruchnahme professioneller Hilfen führe, sagte Lindemann. Daher brauche es nachhaltige Entstigmatisierungskampagnen.
Stephan Osten vom Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bewertete eine dauerhafte Erhöhung der Mittel für die Frühen Hilfen als „essenziell“. Der Ausbau von Lotsendiensten und die Entwicklung verlässlicher Übergangskonzepte, etwa zwischen Frühen Hilfen und weiteren familienorientierten Angeboten, sollten aus seiner Sicht prioritär behandelt werden. Frühe und umfassende Interventionen seien entscheidend, um langfristige psychosoziale und wirtschaftliche Folgekosten zu vermeiden, sagte Osten.
Heide Mertens von der Bundesgeschäftsstelle Sozialdienst katholischer Frauen plädierte für eine Absicherung und den Ausbau der Finanzierung der Frühen Hilfen sowie die Prüfung der Ausdehnung auf das 6. Lebensjahr. Zudem sei eine Kooperation und Verbindung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems dringend im ambulanten und stationären Bereich erforderlich.
Katharina Lohse vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht befürwortet die im Antrag enthaltene Forderung nach einer gesetzlichen Ausweitung der Leistung auf Familien mit Kindern über 14 Jahren ausdrücklich. Auch Familien mit älteren Kindern könnten im Fall einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung einen Unterstützungsbedarf haben.
Aufeinander abgestimmte Strukturen „auf allen föderalen Ebenen“
Für eine multiprofessionelle und auf allen Ebenen gesteuerte Hilfestruktur gebe es eine Blaupause, sagte Gabriele Sauermann vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Das seien die Frühen Hilfen. Von ihnen könne man lernen, dass es aufeinander abgestimmte Strukturen „auf allen föderalen Ebenen“ brauche.
Sabine Surholt vom Verein Schatten & Licht, der bundesweiten Selbsthilfe-Organisation zu peripartalen psychischen Erkrankungen, hält ein noch engeres Netz an aufsuchenden bindungsfördernden und entlastenden Hilfsangeboten für nötig. „Vor allem auch im ländlichen Raum“, sagte sie. Die Frühen Hilfen sollten aus ihrer Sicht längerfristig bedarfsorientiert begleiten können. Viel zu häufig nämlich gingen Eltern an den Schnittstellen der Angebote verloren, sagte sie.
Juliane Tausch von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ begrüßte den Antrag. Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern seien darauf angewiesen, dass ihre Wegbegleiterinnen in Kita, Schule, Ausbildung und Freizeit ihre besondere Belastungslage wahr- und ernstnehmen, sagte sie. „Sie dürfen mit ihren Nöten und Sorgen um ihre Eltern nicht allein sein“, betonte Tausch.
Evaluation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es sinnvoll, die Erfüllung der 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführten Aufgaben in der kommenden Legislaturperiode zu evaluieren und die Erfüllung gegebenenfalls noch ausstehender Aufgaben konzentriert anzugehen, „bevor über eine Ausweitung der bestehenden Aufgaben entschieden werden kann“, wie Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages sagte.
Hierzu müsse der Stand der Umsetzung in den Bundesländern erfasst werden. Die Evaluation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sollte sich aber auch explizit mit der Frage der damit verbundenen Kostenaufwüchse befassen, machte der Kommunalvertreter deutlich. (hau/19.12.2024)