Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 12. Oktober 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag I: Die Bundesregierung hat zwei Vorlagen zum Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag vorgelegt. Der Entwurf eines Gesetzes „zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (20/8671) wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Mit dem Vertrag wird das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Der Vertrag stelle eine Vertiefung der Zusammenarbeit beider Staaten im Rahmen der bestehenden bi- und multilateralen Verträge dar. Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu dem Polizeivertrag vor.
Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag II: An den federführenden Rechtsausschuss überwiesen wurde der von der Bundesregierung angekündigte Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (20/8650).
Deutsch-luxemburgisches Steuerabkommen: Im Finanzausschuss beraten werden soll eine Vorlage zum deutsch-luxemburgischen Steuerabkommen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Protokoll vom 6. Juli 2023 zur Änderung des Abkommens vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ (20/8666) soll ebenfalls ohne Aussprache überwiesen werden. Mit dem Vertragsgesetz soll das Protokoll vom 6. Juli 2023 ratifiziert werden, mit dem beide Staaten Empfehlungen der Industrieländerorganisation OECD und der G20-Staaten zu steuerlichen Mindeststandards umsetzen wollen. Dabei geht es insbesondere darum, den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen zu vermeiden.
Deutsch-österreichisches Steuerabkommen: Ebenfalls im Finanzausschuss beraten werden sollen steuerliche Anpassungen zum mobilen Arbeiten für Grenzgänger als Teil des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Republik Österreich (20/8665). Die Änderungen in dem DBA beziehen sich aber vor allem darauf, internationale Standards umzusetzen, die den Missbrauch von Abkommen vermeiden sollen.
Wertschöpfungsketten: Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze“ (20/8659) soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Mit dem Entwurf soll laut Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Bundesstatistik über globale Wertschöpfungsketten geschaffen werden. Diese Statistik soll Daten von Unternehmen in Deutschland, die beispielsweise Vorprodukte aus dem Ausland einkaufen und in Deutschland zu einem Endprodukt verarbeiten, erheben und verarbeiten. Mit Artikel 2 des Gesetzes soll eine rechtliche Präzisierung im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz vorgenommen werden, um den dortigen Wortlaut an die EU-Verordnung anzugleichen. Mit dem Gesetz würden europäische statistikrechtliche Anforderungen in einer bundesgesetzlichen Regelung umgesetzt, erläutert die Bundesregierung im Entwurf. Bisher lägen keine Quellen für international vergleichbaren Daten zur Einbindung von Unternehmen in Deutschland in globale Wertschöpfungsketten vor. Grundlage für die Aufsetzung des Gesetzes ist die im Zuge der europäischen Vereinheitlichung der Unternehmensstatistiken erlassene Verordnung (EU) 2019 / 2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken. Die Erhebung der Daten soll als Stichprobenerhebung dreijährlich durchgeführt werden; der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023. Durch die Einführung einer dauerhaften Statistik wird beim Statistischen Bundesamt mit einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von 348.494 Euro zu rechnen sein. Für die Wirtschaft erhöht sich nach Angaben der Bundesregierung der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürokratiekosten aus Informationspflichten um rund 85.000 Euro. Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.
Mess- und Eichgesetz: Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (20/8656). Smart-Meter-Gateways können eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und andere technische Geräte wie zum Beispiel Erneuerbare-Stromerzeugungsanlagen, Gas-Messeinrichtungen, Wärmepumpen, sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden. Smart-Meter-Gateways unterliegen dem Mess- und Eichrecht. Bislang gelten damit unterschiedslos alle Anforderungen des Mess- und Eichrechts auch für Smart-Meter-Gateways. Nun legt die Bundesregierung den Entwurf vor, um die Regelungen über ein vorzeitiges Ende der Eichfrist anzupassen. Andernfalls würde die Änderung der Eichfrist für Smart-Meter-Gateways (künftig unbefristet) in der Mess- und Eichverordnung leerlaufen. „Der daraus zu ziehende Nutzen ist, die Digitalisierung der Energiewende weiter zu unterstützen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Bundesrat hat laut Entwurf keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf vorgebracht.
Öffentlich-rechtliche Körperschaften: Die Bundesregierung brachte zudem einen Entwurf „eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018 / 958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften“ (20/8679) ein. Auch diese Vorlage soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden.
Rechtsberatende Berufe: An den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein von der Bundesregierung angekündigter Gesetzentwurf „zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/8674).
Amtsblatt der EU: Der Rechtsausschuss soll zudem die Federführung bei den Beratungen eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216 / 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union“ (20/8646) übernehmen. Unter anderem sind Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Informationen vorgesehen. Damit Deutschland der entsprechenden Verordnung ((EU) Nr. 216/2013) im Rat zustimmen kann, ist auf Grundlage von Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz ein Gesetz erforderlich.
Holzwirtschaft: Der Ausschuss für Landwirtschaft soll sich mit der Forschung zur technologischen Nutzbarkeit von Laubhölzern befassen. Die AfD-Fraktion legte dazu einen Antrag (20/8743) vor. Um die von der Regierung angekündigte Holzbauinitiative umsetzen zu können, solle man sich auf die mehrstufige industrielle Nutzung und eine energetische Nachnutzung von Laubhölzern konzentrieren. Damit das gelinge, wird die Bundesregierung aufgerufen, dazu Forschungsstrategien zu entwickeln, die bestehenden Forschungsinfrastrukturen dafür zu nutzen sowie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Disziplinen zu verstärken. Der Bundestag überweist den Antrag am Donnerstag an den zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Nord Stream: Die AfD-Fraktion hat darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Reparatur der Nord Stream-Erdgasleitungen ermöglichen und vorantreiben“ (20/8744) vorgelegt. Die Federführung übernimmt der Auswärtige Ausschuss. Unabhängige Fachleute sollten „unverzüglich“ mit der Erstellung einer Studie beauftragt werden, um festzustellen, ob eine Reparatur der Leitungen möglich ist, zu welchen Kosten und in welcher Zeit. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Anschlags vom 26. September 2022, bei dem drei der vier Stränge der Gaspipeline gesprengt wurden, seien für Deutschlands Erdgas-Infrastruktur allgemein spürbar, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Deutsche und europäische Erdgaskäufer hätten ein erhebliches Interesse daran, dass die beschädigten Leitungen repariert werden, um über sie wieder billigeres leitungsgebundenes Erdgas aus Russland importieren zu können. (irs/12.10.2023)