Parlament

Polizeibeauftragter Uli Grötsch legt Bundestag 100 Tage-Bericht vor

Ab dem ersten Tag sind Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und Beschäftigten aus den Polizeibehörden des Bundes beim Polizeibeauftragten eingegangen. „Es war eine richtige Entscheidung des Parlaments, das Amt einzuführen“, sagt Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag, am Donnerstag, 27. Juni 2024, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen aus Anlass der Übergabe seines ersten Tätigkeitsberichts (20/11990) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.

Polizeibeamter und Bundestagsabgeordneter

Uli Grötsch wurde am 14. März zum Polizeibeauftragten vom Bundestag gewählt und am Folgetag von der Präsidentin des Deutschen Bundestages ernannt. Die Eidesleistung erfolgte in der 159. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. März 2024. Seit Amtsantritt ist der Polizeibeauftragte zur erstmaligen Berichtsabgabe etwas mehr als 100 Tage im Amt. Dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit muss der Polizeibeauftragte jährlich zum 30. Juni Bericht erstatten.

Grötsch war 21 Jahre Polizeibeamter und zehn Jahre Abgeordneter des Bundestages. Im Parlament war Uli Grötsch Mitglied des Innenausschusses, dem auch federführend die parlamentarische Kontrolle der Polizeien des Bundes obliegt. Er kenne die unterschiedlichen Perspektiven: die der Polizei und der Zivilgesellschaft sowie der wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich.

Vertrauen aufbauen bei Bürgern und Polizei

Grötsch sehe es als seine allererste Aufgabe an, Vertrauen aufzubauen, bei den Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes wie bei den Bürgern. Er wolle zudem die Bürger und Polizei näher zusammenbringen und für ein partnerschaftliches Verhältnis von Polizei und Gesellschaft eintreten. Als unabhängiger Polizeibeauftragter bekleide er eine vom Gesetzgeber eingeräumte Position, bei unterschiedlichen Sichtweisen und Kontroversen vermitteln und erklären zu können.

Grötsch begreife sich zudem als Partner der Bürger, der Beschäftigten der Polizei, den Gewerkschaften, der Wissenschaft und den Nichtregierungsorganisationen. Ulli Grötsch: „Ich verspreche: Jede und jeder darf sich sicher sein, dass ich jedes Anliegen ernst nehmen und unabhängig prüfen werde.“

Hilfsorgan des Deutschen Bundestages

Der Polizeibeauftragte des Bundes ist Hilfsorgan des Deutschen Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Der Beauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz, dem Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag unterworfen. 

Zu seinen Hauptaufgabe gehört es, Eingaben von Bundespolizisten über dienstliche Missstände oder Probleme und Beschwerden und Anregungen von Bürgern über individuelles Fehlverhalten oder Defizite in der Arbeitsweise von Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Bundestagspolizei entgegenzunehmen, nachzugehen und im Ergebnis zu untersuchen, ob sich aus den Schilderungen Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen bezogen auf die Polizeibehörden des Bundes ergeben oder solche auch nicht gegeben sind und darüber dem Bundestag für seine Beratungen und Entscheidungskompetenzen insbesondere gesetzgeberischer Schlussfolgerungen zu berichten. (eis/27.06.2024)

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