Bundesbericht Forschung und Innovation 2024 debattiert
Den Bundesbericht Forschung und Innovation 2024 (20/11560) hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, erstmals beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zusammen mit einem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (20/11969) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Bundesbericht Forschung und Innovation
In dem Bericht benennt die Bundesregierung unter anderem ihre forschungs- und innovationspolitischen Ziele. So gelte es, Chancen zu nutzen und neue Wege zu gehen, um die Zukunft zu gestalten. Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation setze die Regierung den forschungs- und innovationspolitischen Rahmen, um mehr Fortschritt zu wagen, die Innovationskraft Deutschlands zu stärken und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen global beizutragen, heißt es in der Vorlage. Die Strategie sei als lernende Strategie angelegt, die sich aktuellen Ereignissen und neuen Bedarfen anpasst. Ressortübergreifende Teams priorisierten „missionsspezifische Ziele“, koordinierten ihre Umsetzung in engem Austausch mit den Fachressorts und beobachteten den Fortschritt der Missionen. Begleitet und beraten würden sie durch das Forum Zukunftsstrategie, ein Gremium von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Ein weiteres Ziel ist es der Vorlage zufolge, Spitzenforschung und Infrastrukturen als Wegbereiter für die Technologien von morgen zu betrachten. Exzellente, freie und international vernetzte Grundlagenforschung erweitere „die Grenzen des technisch Machbaren und unseres Wissens“ und trage so zur Entwicklung zukünftiger Technologien und Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft bei, schreibt die Bundesregierung. Grundlagenforschung sei damit eine langfristige Zukunftsinvestition in Lösungsansätze für die anstehenden Transformationsprozesse und trage darüber hinaus zur technologischen Souveränität Deutschlands und Europas und zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft bei.
Zugang zu einer starken Forschungsinfrastruktur
Moderne, freie und innovative Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Herz der deutschen Wissenschaft – sowie der Zugang zu einer starken Forschungsinfrastruktur bildeten die Voraussetzung für exzellente Grundlagenforschung. „Daher ist es wichtig, Großgeräte, darunter Teilchenbeschleunigeranlagen, Großteleskope oder Forschungssatelliten in Deutschland und mit deutscher Beteiligung im internationalen Verbund zu betreiben.“ So werde international anschlussfähige Spitzenforschung ermöglicht. Darüber hinaus gelte es, Raum für soziale Infrastrukturen zu schaffen, um den Austausch führender nationaler und internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern.
Verfolgt werden müsse die Forschung für eine „nachhaltige Transformation in Industrie und Mobilität“, heißt es in der Vorlage. Deutschland habe sich klaren klima- und nachhaltigkeitspolitischen Zielen verschrieben und wolle bis 2045 klimaneutral sein. Um dies zu erreichen, bedürfe es tiefgreifender Transformationsprozesse zum Umbau der Industrie, der Energie- und Wärmeversorgung, der Mobilität und dem Bauen hin zu einer treibhausgasneutralen und ressourcenschonenden Wirtschafts- und Lebensweise. Für die aktive Gestaltung des Übergangs seien Forschung und Entwicklung (FuE) zukunftsfähiger Technologien und Sozialer Innovationen sowie deren schneller Transfer in die Anwendungspraxis von entscheidender Bedeutung – „auch im Sinne zukünftiger Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wohlstand in unserem Land“. (hau/27.06.2024)