Geschäftsordnung

Bundestag lehnt Einspruch gegen Ordnungsruf ab

Mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Mittwoch, 12. Juni 2024, den Einspruch des Abgeordneten Tino Chrupalla (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der Bundestagsabgeordnete hatte den Ordnungsruf am Freitag, 7. Juni, in der 173. Sitzung des Bundestages während der vereinbarten Debatte zur aktuellen Europapolitik von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erhalten. Chrupalla hatte während der Sitzung eine Abgeordnete als „Kriegstreiberin“ bezeichnet. Daraufhin wurde der Ordnungsruf ausgesprochen.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (eis/12.06.2024)

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