Inneres

Bericht zu internationalen Polizei­missionen 2022 beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals den Bericht der Bundesregierung über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2022 (20/9868) beraten. Im Anschluss wurde der Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. 

Bericht der Bundesregierung

In ihrem Bericht schreibt die Regierung, in Anbetracht der gegenwärtigen geopolitischen Lage könne sie nicht mit Sicherheit sagen, ob die Beteiligung an internationalen Polizeimissionen quantitativ ausgebaut oder beibehalten werden kann. Die Etablierung großer friedenssichernder Missionen der Vereinten Nationen, in denen mehrere Hundert individuelle, nicht in Einheiten entsandte Polizisten eingesetzt sind, gehöre aufgrund der aktuellen Situation im UN-Sicherheitsrat der Vergangenheit an, schreibt die Regierung weiter. 

„Darüber hinaus wird die Arbeit der Missionen, insbesondere durch zunehmend autoritäre und häufig stark militärisch geprägte Regierungen in den Einsatzländern, immer mehr erschwert bis hin zu der Aufforderung von Gastländern, die Tätigkeit von Missionen einzustellen. Hierdurch wird der Einsatz in Missionen gefährlicher und die Einsatzmöglichkeiten seltener“, heißt es in der Unterrichtung.

Auch der Einsatz in Missionen der EU werde demnach künftig höhere Anforderungen an die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten stellen. Polizeiliche Fachexpertise in hochspezialisierten Bereichen wie Abwehr hybrider Bedrohungen und Gefahren im Cyberbereich, bei der Bekämpfung von Terrorismus sowie schwerer und organisierter Kriminalität werde auch und gerade in Deutschland benötigt. Die Entsendung von polizeilichen Experten in diesem Bereich für die Dauer von zwölf Monaten und darüber hinaus könne deutsche Dienststellen vor Probleme stellen. „Daher ist es erforderlich, neue Wege bei der Entsendung zu gehen“, so die Regierung. (che/06.06.2024)

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