Anträge zur Reform des Gesundheitswesens erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals einen Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Gesundheit für alle – Modern, gemeinwohlorientiert und solidarisch“ (20/11427) sowie einen Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur geplanten Krankenhausreform – Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens“ beraten. Im Anschluss wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Antrag der Gruppe Die Linke
Die Abgeordneten fordern einen grundlegenden Umbau des Gesundheitssystems. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung sei ein Menschenrecht. Dieses Recht sei durch die jetzige Ausgestaltung des Gesundheitswesens gefährdet, heißt es in ihrem Antrag.
Die Politik der vergangenen Jahrzehnte habe weite Teile der Gesundheitsversorgung den Prinzipien von Markt und Profit unterworfen. Krankenhäuser seien privatisiert und auf das Ziel größtmöglicher Gewinne orientiert worden. Finanzinvestoren kauften Arzt- und Zahnarztsitze auf, um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, schreibt die Gruppe.
Lage vieler Krankenhäuser kritisch
Die Lage vieler Krankenhäuser sei im Spannungsfeld zwischen Investitionsstau und steigenden Kosten inzwischen kritisch. Arzt- und Zahnarztpraxen im ländlichen Raum fänden keine Nachfolger, Frauen müssten weite Wege zurücklegen, um Geburtshilfestationen zu erreichen. Termine bei Fachärzten oder Psychotherapeuten seien schwer zu bekommen. Die Wartelisten von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten würden immer länger. Notwendige Arzneimittel seien immer häufiger nicht verfügbar.
Für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) lägen seit Jahren gangbare Reformkonzepte auf dem Tisch, die Probleme würden aber nicht angegangen, kritisiert die Gruppe Die Linke. Mit einer solidarischen Gesundheitsversicherung könnten Beiträge gesenkt und Leistungen verbessert werden, heißt es weiter.
Für eine integrierte, wohnortnahe Versorgung
Die Abgeordneten legen in dem Antrag 22 Reformvorschläge vor. Ein Punkt bezieht sich auf die Schaffung einer integrierten, wohnortnahen Versorgung. Demnach könnten interdisziplinäre medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft ambulante, stationäre und notfallmedizinische Leistungen erbringen und die Anbindung an Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen sicherstellen.
Die Linke befürwortet auch die Digitalisierung, sofern sie sich konsequent am Nutzen für die Patienten und den wissenschaftlichen Fortschritt orientiere.
Antrag der Gruppe BSW
Die Gruppe BSW lehnt die geplante Krankenhausreform ab und fordert ein Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens. Seit 2020 seien bereits mehr als 60 Krankenhäuser geschlossen worden, mit der Reform werde es etwa 400 weitere treffen, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten. Damit gehe ein massiver Bettenabbau einher, mehr als 400.000 Menschen verfügten schon jetzt nicht mehr über eine Gesundheitsversorgung im Sinne von Quantität und Qualität, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sei.
Die Zerstörung des öffentlichen Gesundheitswesens sei ein massiver Angriff auf eine zentrale Grundlage der Gesellschaft, die in der gleichwertigen Gesundheitsversorgung für alle bestehe. Die Abgeordneten fordern eine kostendeckende Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund und Länder. Fallpauschalen oder leistungsbasierte Vorhaltepauschalen seien keine Lösung, sie führten zu einer dramatischen Unterbesetzung in der stationären Krankenpflege und hätten eine Privatisierungswelle angeschoben, die gestoppt werden müsse. (hau/pk/06.06.2024)