Zeit:
Mittwoch, 15. Mai 2024,
11
bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 15. Mai 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Bioenergie“ befasst. Grundlage war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/9739). Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen.
Transportfähig, speicherbar, teuer
Bioenergie habe einen „unstreitigen Vorteil“, sagte Dr. Matthias Dümpelmann von der 8KU GmbH in der Anhörung. Anders als die dominierenden, aber fluktuierenden Energieträger Wind und Photovoltaik sei sie ein transportfähiger und speicherbarer Brennstoff. Bioenergie sei aber auch vergleichsweise teuer. Deshalb sollte ihr Einsatz gezielt erfolgen. In der Stromerzeugung entfalte Bioenergie insbesondere aus regulatorischen Gründen ihr Potenzial nur begrenzt.
Das Stichwort vom regulatorischen Rahmen griff auch Thomas Fritsch von der BALANCE Erneuerbare Energien GmbH auf. Weil es um enorme Investitionen gehe, wünschte er sich einen klaren politischen Willen, Planbarkeit und weniger Bürokratie. Ähnlich äußerte sich Bastian Olzem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der das Fehlen einer Gesamtperspektive für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Biomasse monierte.
Die energetische Nutzung sei nicht die effizienteste, gab Dr. Klaus Hennenberg vom Öko-Institut zu bedenken. Ein weiterer Vorteil von Bioenergie sei nämlich, dass sie Kohlenstoff speichere. Der in der Biomasse gespeicherte Kohlenstoff sei wertvoll. Und dieser Wert werde auf dem Weg zur Klimaneutralität stetig steigen, da fossiler Kohlenstoff in Zukunft nicht mehr genutzt werden könne.
Umweltverbände warnen vor Übernutzung
Michaela Kruse vom Naturschutzbund Deutschland, nannte den Unionsantrag eine „Diskussionsgrundlage“ und machte klar, dass für den Nabu Wind und Sonne Vorrang hätten. So erachte der Nabu beispielsweise eine Beschränkung von Biomasse in Wärmenetzen für dringend notwendig, um die Nachfrage nach vor allem Holz auf naturverträglich zur Verfügung stehende Mengen zu begrenzen. Die Klimawirkung der Verbrennung von Waldholz sei verheerend.
Constantin Zerger von der Deutschen Umwelthilfe sah das ähnlich. Ein Großteil der aktuellen Nutzungsformen trage zur Übernutzung von Biomasse bei und habe damit negative Auswirkungen auf Ernährungssicherung, Klima und Biodiversität.
EEG-Anpassung gefordert
Dr. Peter Kornatz vom Deutschen Biomasseforschungszentrum lenkte den Blick nach Europa. Der REPowerEU- Plan sehe vor, die Biomethanproduktion EU-weit bis 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter im Jahr zu steigern. Während in Deutschland der Zubau von Biomethananlagen nur langsam voran gehe, werde der Ausbau zum Beispiel in Dänemark, Frankreich und den skandinavischen Ländern weiterverfolgt.
Dr. Simone Peter vom Bundesverband Erneuerbare Energie forderte eine kurzfristige Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um den Rückbau des Biogasanlagenparks abzufedern „und nicht noch mehr gesicherte Leistung zu verlieren“. Unter anderem empfahl sie eine weitere Erhöhung der Biomasse-Ausschreibungsvolumen als bisher geplant. Der Flexibilitätszuschlag müsse an Inflation und steigende Zinsen angepasst und erhöht werden, die Gebotshöchstwerte und Vergütungssätze sollten an die gestiegenen Investitions- und Betriebskosten angepasst und die Degression gestrichen werden.
Maßnahmen zur Betrugsvermeidung
Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßte, dass der Unionsantrag auch die mutmaßlichen betrügerischen Biokraftstoffimporte aus China thematisiere. Darüber hinaus bestünden jedoch auch Zweifel an der Echtheit zahlreicher Projekte, die auf den deutschen Biokraftstoffmarkt genauso wirkten wie falsch deklarierte Biokraftstoffimporte.
Rostek forderte die Bundesregierung auf, sowohl kurzfristig Maßnahmen zur Beendigung betrügerischer Praktiken zu ergreifen als auch ein behördliches Zulassungsverfahren für den Import fortschrittlicher Biokraftstoffe einzuführen, um zukünftigen Betrugsfällen vorzubeugen. (mis/15.05.2025)