Antrag zur Stärkung der Prävention in der Pflege debattiert
Die Unionsfraktion fordert eine Stärkung der Prävention in der Pflege. Den dazu vorgelegten Antrag mit dem Titel „Pflegebedürftigkeit frühestmöglich verhindern – Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege stärken“ (20/11152) hat der Bundestag am Mittwoch, 15. Mai 2024, erstmals beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Der Gesundheitsausschuss wird bei den weiteren Beratungen federführend sein.
Antrag der CDU/CSU
Nach Ansicht der Unionsfraktion muss die Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege gestärkt werden. Auch wenn die Annahme nicht zutreffe, dass das Älterwerden per se Ursache für Pflegebedürftigkeit sei, führe die weitere Alterung der Gesellschaft unweigerlich dazu, dass der Mehrbedarf für die pflegerische Versorgung enorm steigen werde, heißt es in dem Antrag.
Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes werde die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von rund fünf Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Erkrankungen wie Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Demenz führten zu einem erhöhten Pflegerisiko.
„Herausforderung für das Gesundheitswesen“
Die alterstypische Multimorbidität vieler Menschen werde zu einer weiteren Herausforderung für das Gesundheitswesen, schreibt die Fraktion. Zu wenig Bewegung, ungesunde Ernährung oder Stress seien oft begünstigende Faktoren für die Volkskrankheiten. Ebenso korreliere das Pflegerisiko mit dem Kriterium sozialer Ungleichheit.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Personalengpässe in der Pflege und der dargestellten Prognosen sei davon auszugehen, dass sich die angespannte Situation in der Pflege weiter zuspitzen werde. Prävention und präventive Pflege könnten einen wichtigen Beitrag leisten, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen zu verzögern oder zu verhindern, heißt es im Antrag.
Präventionskonzept für die Pflegebedürftigkeit
Der Forderungskatalog der Fraktion umfasst 16 Punkte, darunter ein Präventionskonzept für die Pflegebedürftigkeit, das alle Lebensbereiche und Regionen sowie die Gesundheitsförderung von der Geburt an über Schule, Studium und Berufsleben umfasst.
Auch sollte nach Ansicht der Fraktion geprüft werden, inwiefern pflegepräventive Hausbesuche in geeigneten Fällen breiter umgesetzt werden können, um das Leben zu Hause für Senioren möglichst lange zu gewährleisten. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ müsse leistungsrechtlich stärker Rechnung getragen werden. Innovative Wohnformen wie ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften sollten laut Antrag besser gefördert werden. (hau/pk/15.05.2024)