Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. März 2024, eine Reihe von Vorlagen in die Ausschüsse überwiesen:
Rente: Die Gruppe Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Gesetzliche Rente stärken – Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt erhöhen, statt auf Aktienrente zu setzen“ vorgelegt (20/10477). Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt die federführende Beratung der Vorlage. Die langfristigen Vorausberechnungen der Bundesregierung würden zeigen, dass eine, wie im Koalitionsvertrag verabredete, dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent ohne gesetzliche Eingriffe nicht erreicht werden kann und es ansonsten bis zum Jahr 2036 auf 44,9 Prozent absinken werden würde, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) in einem Schritt sofort um zehn Prozent auf 53 Prozent anzuheben.
Mindestlohn: Die Gruppe BSW hat einen Antrag mit dem Titel „Armut trotz Arbeit verhindern – Gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro erhöhen“ vorgelegt (20/10366). Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der gesetzliche Mindestlohn auf 14 Euro pro Stunde angehoben wird, „um existenzsichernde, armutsfeste Mindesteinkommen für Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland zu gewährleisten und die Anforderungen der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erfüllen“. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales berät die Vorlage federführend weiter.
Gesundheitsanwendungen: Die Fraktion der AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Rahmenbedingungen für die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen verbessern“ (20/10731) eingebracht, der federführend im Ausschuss für Gesundheit beraten wird. Die AfD-Fraktion fordert bessere Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Versicherte erhielten die Anwendung entweder auf ärztliche Verordnung oder direkt von der Krankenkasse, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis müsse kein Nachweis über den medizinischen Nutzen vorliegen. Daher würden zwei Drittel der DiGA nur vorläufig aufgenommen. Die Hersteller könnten im ersten Jahr der Aufnahme einen beliebig hohen Preis festlegen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden müsse, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen sei oder nicht. Die Abgeordneten fordern, dass der wissenschaftliche Nachweis des medizinischen Nutzens für die Versicherten durch den Hersteller vor der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis geführt wird. Die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis müsse an Qualitätsvorgaben zu einer nutzerfreundlichen und zielgruppengerechten Ausgestaltung sowie angemessenen Datenschutz- und Datensicherheitsregeln geknüpft werden. Die Kostenerstattung müsse in einem angemessenen Verhältnis zu anderen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern stehen.
Infektionsschutzgesetz: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel „Änderung des §13 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz“ (20/10733). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Gesundheit weiterberaten. Die AfD-Fraktion fordert eine vollständige Umsetzung der im Infektionsschutzgesetz (IfSG) dargelegten Informations- und Auswertungspflichten von Daten. Die Übertragung von Informationen gemäß Paragraf 13 Absatz 5 IfSG und die Analyse der Daten durch das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) spielten eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Überwachung der Impfungen und Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe, heißt es. Ziel sei die bessere Beurteilung von Impfkomplikationen. Ferner solle mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen oder Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen. Der Aufbau der Infrastruktur für den Datentransfer an das PEI sei aber noch nicht abgeschlossen. Daher könnten die Daten nicht übermittelt werden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, bei RKI und PEI die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine vollständige Umsetzung des geltenden Rechts nach Paragraf 13 Absatz 5 IfSG gewährleistet wird.
Fachärzte: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln“ (20/10732) eingebracht. Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Gesundheit. Die AfD-Fraktion fordert angesichts einer zunehmend ambulanten medizinischen Versorgung die Weiterentwicklung der ärztlichen Ausbildung. Um künftig eine ausreichende Zahl von Ärzten und Fachärzten einsetzen zu können, müssten bei der Überwindung der Systemgrenzen zwischen ambulant und stationär die Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung zum Facharzt bedacht werden. Die Abgeordneten fordern unter anderem, eine Regierungskommission zur Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung einzurichten. Sie sollte den Auftrag erhalten, den Bedarf an Medizinstudienplätzen und Weiterbildungsmöglichkeiten zum Facharzt festzustellen.
Sahel-Politik: Die AfD hat außerdem einen Antrag mit dem Titel „Deutsche Sahel-Politik neu denken“ (20/10734) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen wurde. Die AfD-Fraktion setzt sich für einen Kurswechsel in der deutschen Sahel-Politik ein. „Anstelle sinnvoller Ansätze dominiert der Wille, die deutsche Bereitschaft zur Übernahme internationaler Verantwortung herauszukehren oder Solidarität mit Frankreich zu zeigen“, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus instrumentalisiere oder unterminiere Frankreich multilaterale Ansätze, die Deutschland zwar mittrage und mitfinanziere, aber nicht geopolitisch mitpräge. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „eine ressortübergreifende kohärente Sahel-Strategie auszuarbeiten, deren Fokus auf deutschen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen liegt“. Zudem solle sie auf multilateraler Ebene „Frankreichs nachweislichen Beitrag zur Destabilisierung der Sahelzone als Ursache für das weitgehend ineffektive bis kontraproduktive und letztlich erfolglose deutsche diplomatische und militärische Engagement klar zu benennen und offen zu thematisieren“. Weitere Forderungen zielen auf einen Dialog mit „internationalen Partnern (einschließlich Russlands)“, die in der Sahel-Region aktiv sind: Mit ihnen solle ausgehandelt werden, „wie geo- und sicherheitspolitische sowie wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen“ sind.
(ste/irs/21.03.2024)