Bundeswahlausschuss weist sechs Beschwerden zurück
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner zweiten Sitzung zur Europawahl am Donnerstag, 18. April 2024, die Beschwerden von sechs politischen Vereinigungen gegen seine Beschlüsse in der ersten Sitzung verworfen und einer Beschwerde stattgegeben. In fünf Fällen ging es um Beschwerden gegen die vollständige oder teilweise Zurückweisung von Wahlvorschlägen, in einem Fall gegen die Nichtzulassung eines Wahlbewerbers durch den Bundeswahlausschuss. Eine Partei hatte sich beschwert, ohne zuvor einen Wahlvorschlag eingereicht zu haben.
Beschwerden gegen zurückgewiesene Wahlvorschläge
Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand hatte in seiner ersten Europawahl-Sitzung am 29. März im Beisein der Vertrauenspersonen der Parteien und politischen Vereinigungen über die Zulassung der Wahlvorschläge (Listen) für einzelne Länder und der gemeinsamen Listen für alle Länder entschieden. Von 59 eingereichten Wahlvorschlägen wurden zehn ganz und 19 teilweise zurückgewiesen.
Nach dem Europawahlgesetz müssen Wahlvorschläge zurückgewiesen werden, wenn sie verspätet eingereicht wurden oder den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Bis zum 2. April konnten die Vertrauenspersonen beim Bundeswahlausschuss Beschwerde einlegen, wenn ihre Wahlvorschläge ganz oder teilweise zurückgewiesen worden waren. In fünf Fällen machten Vertrauenspersonen von dieser Möglichkeit Gebrauch, in einem Fall legte die Bundeswahlleiterin selbst Beschwerde ein.
Fehlende Unterstützungsunterschriften
Einstimmig wies der Bundeswahlausschuss die Beschwerden der politischen Vereinigungen „Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung“, „Bürger. Rechtsstaat. Demokratie. – Initiative für das Grundgesetz“, Die Planetaren Demokrat_innen, Die Sonstigen und der Partei der Rentner zurück. Zurückgewiesen wurde auch die Beschwerde von Volt Deutschland, wobei sich das Ausschussmitglied Dr. Stefan Langer enthielt.
Ausschlaggebend für die Zurückweisung war im Fall von „Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung“, „Bürger. Rechtsstaat. Demokratie. – Initiative für das Grundgesetz“, den Planetaren Demokrat_innen und Die Sonstigen, dass die für einen bundesweiten Wahlvorschlag erforderlichen Unterstützungsunterschriften von mindestens 4.000 Wahlberechtigten nicht in ausreichender Anzahl bis zum Fristende am 18. März um 18 Uhr vorlagen. Bei „Bürger. Rechtsstaat. Demokratie. – Initiative für das Grundgesetz“ kam noch hinzu, dass nur ein Vorstandsmitglied statt der drei geforderten den Wahlvorschlag persönlich und handschriftlich unterschrieben hatte.
Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeswahlausschusses vom 29. März im Hinblick auf die Partei der Humanisten (PdH) hatte die Bundeswahlleiterin selbst eingelegt, ihm wurde stattgegeben. Der Wahlbewerber Nr. 15 des PdH-Wahlvorschlags war wegen fehlender Wählbarkeitsbescheinigung abgelehnt worden. Sie lag der Bundeswahlleiterin aber tatsächlich form- und fristgerecht vor, wie sich im Nachhinein herausstellte, sodass dieser Wahlbewerber auf der Liste verbleiben kann.
Probleme mit der Postzustellung
Am längsten befasste sich das Gremium mit der Beschwerde von Volt Deutschland. Die Unterlagen des Wahlbewerbers Nr. 5 der Liste waren der Bundeswahlleiterin erst nach Fristablauf am 19. März zugegangen. Der Kandidat hatte sie per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Als die Bundeswahlleiterin ihr Postfach zum Fristablauf am 18. März um 18 Uhr öffnen und fotografieren ließ, befand sich die Abholbenachrichtigung über den Eingang des Einschreibens nicht darin. Die Vertrauensperson der Partei argumentierte, die Sendung sei am Vormittag des 18. März zustellbereit gewesen.
Hätte die Abholbenachrichtigung um 18 Uhr im Postfach gelegen, wäre der fristgerechte Zugang akzeptiert worden, sagte die Bundeswahlleiterin. „Die Postzustellung ist schwieriger geworden“, so Ruth Brand, die von geschlossenen Schaltern im Postverteilzentrum berichtete. Der fristgerechte Zugang wäre vielleicht möglich gewesen, wenn es sich nicht um ein Einschreiben mit Rückschein gehandelt hätte. Aufgrund der Formstrenge der wahlrechtlichen Vorschriften bleibt es aus Sicht des Bundeswahlausschusses nun dabei, dass Wahlbewerber Nr. 5 zurückgewiesen wird.
Es bleibt bei 35 zugelassenen Parteien
Als unzulässig zurückgewiesen wurde eine Beschwerde der Partei der Rentner. Die Partei wollte die Zulassung zur Europawahl erreichen, hatte aber keinen Wahlvorschlag und keine Unterlagen eingereicht und war somit auch nicht beschwerdeberechtigt.
Von den zur Europawahl zugelassenen 35 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen nehmen nur zwei mit Listen für einzelne Länder an der Europawahl teil, und zwar die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in allen Ländern außer Bayern und die Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) in Bayern. Die Stimmzettel zur Europawahl werden deshalb in allen Bundesländern jeweils 34 Wahlvorschläge enthalten.
Mitglieder des Bundeswahlausschusses
Dem elfköpfigen Bundeswahlausschuss gehören Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand sowie folgende, von der Bundeswahlleiterin berufene Mitglieder an: Beisitzer: Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Ates Gürpinar (Die Linke), Petra Kansy (CDU), Dr. Anna von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Amelie Singer (CSU). Darüber hinaus sind Richterin Petra Hoock und Richter Dr. Stefan Langer vom Bundesverwaltungsgericht Mitglieder des Gremiums.
Stellvertretende Mitglieder sind der stellvertretende Bundeswahlleiter Heinz-Christoph Herbertz sowie die Beisitzer Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Jens Gnisa (CDU), Katina Schubert (Die Linke), Gabriele Hauser (CDU), Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Carsten Hütter (AfD), Heike Werner (SPD) und Björn Reich (CSU). Hinzu kommen Richter Prof. Dr. Günter Burmeister und Richterin Dr. Stephanie Gamp vom Bundesverwaltungsgericht. (vom/18.04.2024)