Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf „zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften“ (20/10792) stand am Mittwoch, 10. April 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Rechtsausschuss die Federführung.
Entwurf der AfD
Die Fraktion führt zu Begründung an, dass nach aktueller Rechtslage „eine bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft nicht zu deren Unwirksamkeit“ führe. In der Praxis werde diese Rechtslage „von Ausländern allerdings ausgenutzt, um sich durch Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu sichern“. Diese „Scheinvaterschaften“ hätten sich zu einem „attraktiven Geschäftsmodell insbesondere für mittellose deutsche Männer entwickelt“, heißt es weiter.
Die AfD-Fraktion will daher gesetzlich regeln, „dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist“. Ferner soll nach dem Willen der Abgeordneten festgelegt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt. Dies kann mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen“. (scr/hau/10.04.2024)