Bauwesen

Parlament berät Bau­kulturbericht der Bun­desstiftung Baukultur

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. April 2024, den Baukulturbericht 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung (20/4250, 20/4974 Nr.1.1) beraten und in diesem Zuge eine Entschließung verabschiedet (20/10998). Demnach wird die Bundesregierung aufgefordert, die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2022/23 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihrer Städtebauförder- und Stadtentwicklungspolitik sowie bei der Erstellung baukultureller Leitlinien des Bundes zu berücksichtigen. Auch soll die Regierung unter anderem darauf hinwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur in ihrem nächsten Baukulturbericht erforderliche Transformationsprozesse an Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, wie Straßen, Brücken, Bahnhöfe, Schulen, Kindertagesstätten oder Behörden in den Fokus stellt. 

Die Entschließung wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen. Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/10999) fand keine Mehrheit. Darin forderte die Fraktion, dem Prinzip der „Stadt der kurzen Wege“ als Leitbild der Stadtplanung mehr Nachdruck zu verleihen 

Zwei Anträge der AfD wurden im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung die Federführung übernimmt. Die Vorlagen tragen die Titel „Identität und baukulturelles Erbe deutscher Städte bewahren – Raum- und Gestaltungsregeln für die Infrastruktur der Energiewende schaffen“ (20/10076) sowie „Für eine lebendige Baukultur – Die europäische Stadt als Gestaltungsrichtgröße stärken“ (20/10970). 

Baukulturbericht 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur

Die Bundesstiftung Kultur fordert, den Umbau zum neuen Leitbild zu machen. Vielfältig nutzbare Orte, eine belastbare Infrastruktur und attraktive, klimagerechte Lebensräume müssten vorrangige Ziele kommender Planungen sein. „In unseren Städten, Orten und Landschaften müssen bestehende Qualitäten erkannt und als Ausgangspunkt und Inspiration zur Weiterentwicklung nutzbar gemacht werden“, heißt es in dem Bericht. 

Es gelte einen „Paradigmenwechsel hin zur Umbaukultur“ einzuläuten. Der Fokus von Politik, Verwaltung, Bauwirtschaft und Öffentlichkeit müsse sich schon aus volkswirtschaftlichen und ökologischen Gründen vom Neubau hin zum Umbau verschieben, wird verlangt. In diesem Paradigmenwechsel lägen Chancen für Klima- und Ressourcenschutz, für ein neues Verständnis von Gestaltung und für Bauwerke, „die auch für kommende Generationen noch wertvoll sind“, schreibt die Bundesstiftung Baukultur.

Gleichzeitig müssten die Strukturen auf die neue Umbaukultur ausgerichtet werden. Nach Jahrzehnten der Fokussierung auf den Neubau gelte es, bestehende Strukturen und Regelwerke aufzubrechen und im Sinne einer Umbaukultur neu auszurichten. Umfangreicher Anpassungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesstiftung Baukultur bei den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen genauso wie bei eingeübten Abläufen in Verwaltung und Baubranche. 

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die „Schaffung von Raum- und Gestaltungsregeln für die Infrastruktur der Energiewende“. 

In ihrem ersten Antrag verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung, unter anderem eine Unterrichtung über zu erwartende Auswirkungen vorzulegen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des oberirdischen Fernwärmenetzes, dem Ausbau der Photovoltaik, der Platzierung von oberirdisch sichtbaren Wärmepumpen und Balkonkraftwerken, der Aufstellung von Elektroladeinfrastruktur, der Bereitstellung von gewerblichen Miet-Elektrorollern und Miet-Elektrofahrrädern in Stadt- und Siedlungsräumen entstehen könnten. 

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem Antrag mit dem Titel „Für eine lebendige Baukultur – Die europäische Stadt als Gestaltungsrichtgröße stärken“ fordert die AfD-Fraktion die „Erarbeitung, Definition und gesetzliche Verankerung eines aktiven und schöpferischen Umgangs mit dem Baukulturerbe und der europäischen Stadt“. 

Dazu solle der Gesetzgeber zusammen mit verschiedenen Akteuren, wie den Bundesländern, Stadtplanern, Architekten und Stadtbewohnern, über Fragen zur „europäischen Stadt“ und über das Baukulturerbe beraten. (hau/nki/ste/11.04.2024)