Bundestag berät Forderung nach Reform der Schuldenbremse
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2024, erstmals über einen Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Schuldenbremse in einem ersten Schritt reformieren – Zukunftsinvestitionen ermöglichen“ (20/10462) beraten. Im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.
Antrag der Linken
In ihrem Antrag schlägt die Gruppe unter anderem vor, dass in den Jahren nach einem Aussetzen der Schuldenbremse eine „Übergangsphase“ gelten solle, „sodass die Schuldenbremse nicht direkt im Folgejahr der Krise wieder komplett greift“. Ferner solle die „strukturelle Defizitgrenze der Schuldenbremse bei niedrigen Schuldenstandsquoten“ erhöht und die „Konjunkturbereinigung der Schuldenbremse“ überarbeitet werden.
Diese Anpassungen sieht die Gruppe „als ersten Schritt vor einer grundlegenderen Debatte über die Schuldenbremse, das Wiederherstellen der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates und das Ermöglichen von Zukunftsinvestitionen“. Als Grundlage dafür führen die Abgeordneten Vorschläge des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an. (vom/scr/21.03.2024)