Einführung einer Bezahlkarte bei Asylleistungen
In erster Lesung hat sich der Bundestag am Donnerstag, 21. März 2024, mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion befasst, mit dem durch Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erreicht werden soll, eine Bezahlkarte für Asylsuchende bundesweit rechtssicher einzuführen. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss der Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Während die Unionsfraktion die Debatte für eine Grundsatzkritik an der Politik der Ampel-Koalition nutzte und vor allem die Grünen dabei angriff, verteidigten sich letzte vehement gegen den Vorwurf der Blockade und argumentierten im Detail, warum aus ihrer Sicht bestimmte Dinge geklärt werden müssen, bevor ein Bundesgesetz geänderte werde.
CDU/CSU: Grüne wollen die Bezahlkarte nicht
Stephan Stracke (CDU/CSU) griff vor allem die Grünen an: „Seit Monaten blockieren die Grünen die rechtssichere Einführung der Bezahlkarte. Das ist skandalös.“
Die Partei verzögere eine bundeseinheitliche Gesetzgebung, weil sie „in Wahrheit die Bezahlkarte nicht will, weil sie die Zuzugsanreize nicht senken will“, so Stracke. Der Kanzler stehe aber bei den Ländern in der Pflicht und müsse seine Koalition endlich in den Griff bekommen.
SPD: Pull-Faktoren sind wissenschaftlich längst widerlegt
Rasha Nasr (SPD) griff ihrerseits die Unionsfraktion scharf an. Diese führe in Dauerschleife eine migrationsfeindliche Debatte nach der anderen „ohne neuen Erkenntnisgewinn.“
Sie forderte die Union auf: „Erkennen Sie endlich an, dass wir nicht über die, wissenschaftlich längst widerlegten, sogenannten Pull-Faktoren reden müssen, sondern über die Stay-Faktoren!“ Die wichtigere Frage sei doch, was die Menschen vor Ort bräuchten, damit Integration gelingen könne und die dringend benötigten Fachkräfte auch kommen wollten.
Grüne: Taschengeld für die Klassenfahrt
Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) listete auf, in welchen Kommunen die Bezahlkarte bereits eingesetzt wird, und dies erfolgreich, wie er betonte. „Genau das ist der Weg, den man gehen kann, das ist das, was wir Grüne wollen.“
Am Gesetzentwurf der Unionsfraktion erkenne man vor allem eines, nämlich wie ein ideologischer Blick vernünftige Lösungen verhindere. Rechtssicherheit sei schon heute möglich, so Audretsch. Er betonte, es müsse am Ende darum gehen, dass auch mit der Bezahlkarte Integration vor Ort diskriminierungsfrei gelingen kann. „Es muss sichergestellt werden, dass Kinder ein Taschengeld für die Klassenfahrt haben und dass Familien im Secondhandladen einkaufen können.“
FDP:
FDP: Verwaltung endlich digitalisieren
Pascal Kober (FDP) betonte, man müsse endlich mit der digitalisierten Verwaltung vorankommen, angesichts der vielen Mitarbeiter, die in den kommenden Jahren in Rente gehen werden. Dazu gehöre auch die Bezahlkarte. Der Unionsentwurf führe nicht dazu, hier schneller voranzukommen.
Stephan Thomae (FDP) verwies darauf, dass in größeren Städten ein Bezahlen mit Karte fast überall möglich und die Bezahlkarte deshalb nicht diskriminierend sei. Wo dies in ländlichen Regionen schwierig sei, müssten vor Ort Lösungen gefunden werden, sagte er.
AfD: Keine Asylverfahren für jene aus Drittstaaten
Roger Beckamp (AfD) hinterfragte die migrationspolitischen Ansätze der Union, die offenbar, wie die AfD, auch davon ausgehe, dass Millionen Menschen nicht wegen einer Schutzbedürftigkeit, sondern wegen anderer Anreize nach Deutschland kommen.
Anders könne man es nicht verstehen, wenn die Union argumentiere, eine Bezahlkarte halte Menschen in großem Stil von der Flucht ab. Für die Geflüchteten, die in Deutschland nur geduldet sind, forderte er erneut striktere Abschiebungen. Außerdem dürfe es keine Asylverfahren mehr für jene geben, die aus sicheren Drittstaaten einreisen.
Gruppe Die Linke: Bezahlkarte schafft Probleme
Clara Bünger (Gruppe Die Linke) sagte, der Entwurf der Union gehe weit über das hinaus, was Bund und Länder im November vereinbart hätten und sei das Gegenteil von Rechtssicherheit. In der Praxis schränke die Bezahlkarte nämlich sehr stark ein, was und wo man etwas einkaufen kann.
„Das führt zu großen Problemen“, sagte sie und verwies als Beispiel auf die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen, die eventuell behindert werden könnten, wenn Kanzleien die Karte nicht akzeptieren.
Gesetzentwurf der Union
Die Unionsfraktion verweist in ihrem Gesetzentwurf auf die Besprechungen von Bund und Ländern vom 6. November 2023, bei denen Einigkeit darüber bestanden habe, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu sollten bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass dies bis heute nicht geschehen ist.
Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag der Abgeordneten so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreibt die CDU/CSU-Fraktion. (che/sto/21.03.2024)