Fragestunde am 13. März
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 13. März 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10564), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
25 der insgesamt 53 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke waren mit 14 Fragen vertreten, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen. Je zwei Fragen kamen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) sowie von der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Gruppe BSW). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit acht Fragen. Das Auswärtige Amt sollte sieben Fragen beantworten, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz je vier Fragen. Je drei Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz war mit zwei Fragen vertreten. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundeskanzleramt äußern.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise erkundigte sich der sächsische CDU-Abgeordnete Dr. Markus Reichel beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob und gegebenenfalls wie aus Sicht der Bundesregierung eine weitere Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge über die jetzigen 40,9 Prozent (41,5 Prozent für Kinderlose) hinaus auf bis zu 50 Prozent verhindert werden soll, selbst wenn die Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht infrage kommt. Reichel verwies auf ein Gutachten der Professoren Dr. Stefan Fetzer und Dr. Christian Hagist, wonach die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2030 bereits 44,5 Prozent betragen würden. Der Abgeordnete fragte, wie die „Gefahr der Abwanderung junger Menschen und Unternehmen“ durch die seiner Meinung nach „extrem hohen Sozialversicherungsbeiträge“ und damit einhergehendem „brain drain“ verhindert werden soll.
Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Matthias W. Birkwald (Gruppe Die Linke) wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, mit welcher Begründung Beamte im Ruhestand einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro erhielten. Birkwald verwies auf die Maßgabe, dass die Anpassung der Pensionen dem Rentenrecht weitestgehend angeglichen werden sollen. So seien die Dämpfungselemente bei der Rentenversicherung systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Die Altersgrenze werde entsprechend dem Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Der Abgeordnete wollte wissen, mit welcher Begründung Rentnerinnen und Rentner keinen solchen Inflationsausgleich, sondern lediglich ein Energiegeld von 300 Euro erhalten hätten, welches auch anderen Bevölkerungsgruppen ausgezahlt worden sei.
Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron erkundigte sich beim Bundesfinanzministerium, wie hoch die voraussichtlichen deutschen Militärhilfen für die Ukraine für das Jahr 2024 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre sein werden.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ob es in der Bundesregierung konkrete Überlegungen gibt, nach den jüngsten Enthüllungen über ein „milliardenschweres Geschäft von Rheinmetall mit Hilfe der damaligen Bundesregierung mit Russland mit einem hochmodernen Gefechtsübungszentrum im russischen Mulino“ sowie weiteren geplanten ähnlichen Geschäften die damaligen Vorgänge mit Blick auf die heutige Rolle Russlands aufarbeiten zu wollen und weitere Untersuchungen einzuleiten.
Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Schlüsse die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln aus der Forderung von Papst Franziskus nach einem „sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand in Gaza“ und der von US-Vizepräsidentin Kamala Harris konstatierten „humanitären Katastrophe in Gaza“ zieht.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/13.03.2024)