Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Juli 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Honig: So wird ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Herkunftskennzeichnung bei Honig verbessern – Verbraucherinformation stärken – Heimische Imker schützen Drucksache“ (20/7584) federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Um Verbraucherinformation zu stärken und heimische Imker zu schützen, fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für „eine bessere Rechtsdurchsetzung und häufigere Kontrollen einzusetzen, um die Importe von gestreckten Honigen zu minimieren“, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus soll das pauschale Verbot der Bienenhaltung in Naturschutzgebieten überdacht werden und sich im Europäischen Rat für eine bessere Rückverfolgbarkeit des importierten Honigs sowie einheitliche Qualitätsstandards eingesetzt werden. „Die hohe Nachfrage nach Honig können die Imker in Deutschland allein nicht befriedigen“, heißt es in dem Papier. Deutschland sei ein klassisches Honig-Importland.
Wassermanagement: Ein weiterer Antrag der CDU/CSU mit dem Titel „Folgen des Kohleausstiegs beachten – Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern“ (20/7585) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten. Vor dem Hintergrund drohender Wasserknappheit in der Spree nach dem Kohleausstieg in der Lausitz fordert die CDU/CSU-Fraktion ein Wassermanagementkonzept für die Region. In dem Antrag verweist sie auf das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), wonach nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Braunkohleförderung im Lausitzer Revier im Jahr 2038 die Spree „örtlich bis zu 74 Prozent weniger Wasser“ führen könnte. Aktuell speise sich laut Brandenburger Umweltministerium das Wasser der Spree zu 40 Prozent aus dem Grubenwasser der Tagebaue. Nicht nur der Pegel der Spree, sondern auch die der Nebenflüsse Schwarze Elster und Lausitzer Neiße könnten ohne das bislang abgeleitete Grubenwasser sinken. Die Folgen für die Trinkwasserversorgung in Berlin sowie für die Tourismusregion Spreewald seien gravierend, heißt es im Antrag der Fraktion. Ein „Trockenfallen“ der Spree müsse verhindert werden. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die Ergebnisse der UBA-Studie anzuerkennen und auf deren Grundlage gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen ein Wassermanagementkonzept inklusive „qualifizierter Kostenschätzung“ für die Spree und ihre Nebenflüsse vorzulegen. Die Bundesregierung solle zudem „jegliche Optionen“ überprüfen, um das zu erwartende Wasserdefizit auszugleichen und die Schaffung zusätzlicher Wasserspeicher im Spreegebiet anzuschieben. Nötig sei die Aufstockung der Speichervolumina auf 180 Kubikmeter, schreiben die Abgeordneten, um das zu erwartende jährliche Defizit von 60 Kubikmeter auszugleichen. Entscheidungen müssten auf der Grundlage von „Machbarkeit, Finanzierbarkeit und der Auswirkungen auf das Gesamtökosystem“ getroffen werden.
Sportstätten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen – Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen“ (20/6438) wird federführend im Sportausschuss beraten. „Angesichts eines besorgniserregenden Sanierungs- und Investitionsbedarfs im Sportstättenbereich, fehlender Planungskonzepte sowie fehlender einheitlicher Datenerhebungen zum Anlagenbestand und Sanierungsbedarf von Sportstätten“ solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in dem Antrag. Zudem solle die Regierung einen bundesweit einheitlichen modernen Sportstättenentwicklungsplan für eine angemessene Fortentwicklung der Sportstätteninfrastruktur vorlegen, der auf einer regelmäßigen Bestands-, Sanierungs- und Investitionsplanung aufsetzt - und für die Erhaltung und systematische Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur einen bundesweiten Sportstätteninvestitionsplan mit einem Investitionsvolumen von Bundesfördermitteln in Höhe von 40 Milliarden Euro Sondervermögen Sportstätten für die nächsten fünf bis acht Jahre in den Bundeshaushalt einstellen.
Gebührenordnung: Die Unionsfraktion fordert eine Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 lediglich teilnovelliert worden, heißt es in einem Antrag (20/7586), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Auch die im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die 2011 überarbeitet wurde, sei nicht mehr zeitgemäß. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Zudem sollte für die Zukunft ein Mechanismus etabliert werden, der eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.
Abgesetzt: Crossover-Lebendspenden: Ein Antrag der Union mit dem Titel „Crossover-Lebendspenden auch in Deutschland etablieren und strukturelle Defizite für mehr Organspenden beseitigen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Imkerei: Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Leistungen von Bienen und Imkerei honorieren – Einführung einer staatlichen Bestäubungsprämie“ (20/7569) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept für eine einheitliche staatliche „Bestäubungsprämie“ in Höhe von 60 Euro pro Jahr und Bienenvolk zu erarbeiten und „unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um dieses umzusetzen“, heißt es in dem Antrag. Der Wert der Leistungen eines Bienenvolkes für Umwelt und Gesellschaft liege weit über dem Ertrag von Honig und anderen Bienenprodukten. Insbesondere die Bestäubungsleistung eines Bienenvolks komme nicht nur der Landwirtschaft, sondern dem gesamten Ökosystem und damit der Gesellschaft zugute.
Hofbewirtschaftung: „Bundesweite Hofübernahmeprämie für Junglandwirte einführen“ (20/7579). Dies fordert die AfD in einem Antrag, der federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten wird. Um die Übernahme eines bäuerlichen Familienbetriebes zu erleichtern, fordert die AfD-Fraktion eine bundesweite Hofübernahme-/Niederlassungsprämie für Junglandwirte bis zum 40. Lebensjahr. Die Bundesregierung wird aufgefordert, über fünf Jahre eine Anschubfinanzierung in Höhe von jährlich 20.000 Euro einzuführen. Die Finanzierung soll aus GAK-Mitteln erfolgen und lediglich an „Junglandwirte mit entsprechendem Ausbildungsnachweis und Ortsansässigkeit“ ausgezahlt werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus soll die Hofnachfolge „durch geeignete rechtliche und politische Maßnahmen vereinfacht werden“. Um einem weiteren Rückgang an Höfen vorzubeugen, sollen die Verfahren der Bodenvergabe und Pachtpreisfestsetzung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) angepasst werden.
Führerscheinentzug: Die AfD will mit einem Antrag „Vorschläge der Europäischen Kommission für einen möglichen Führerscheinentzug für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen“ (20/7580) lassen. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Befristung des Führerscheins auf fünf Jahre für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen. Die Vorschläge der EU-Kommission seien mit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ziel der Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht vereinbar, schreibt die Fraktion. Weite Teile der Bevölkerung wären bedroht, ihre individuelle Mobilität zu verlieren. Darüber hinaus sei der Vorschlag unverhältnismäßig, da ältere Verkehrsteilnehmer unterdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt seien. Fahrhilfen, wie Assistenzsysteme und Systeme für autonomes Fahren, würden außerdem die Anforderungen an den Führerscheininhaber und somit die Risiken senken, auch weniger befähigte Führerscheininhaber könnten am Straßenverkehr teilnehmen.
Saatkrähen: Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen – Belastung für Anwohner verringern – landwirtschaftliche Aussaat sichern“ (20/7587) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine Herabstufung des Schutzstatus der Vögel ein, zudem müsse eine Bejagung möglich sein. Gesetze sollen angepasst werden, so dass „rechtskonforme Maßnahmen die Verlagerung von Brutkolonien der Saatkrähe ermöglichen, die sich in Wohngebieten und Siedlungsnähe befinden“, schreiben die Abgeordneten. Deutschlandweit seien die Populationen der Saatkrähe regional stark angestiegen. Im gesamten Bundesgebiet sei im Jahr 2019 der Bestand auf über 200.000 adulte Vögel geschätzt worden. Die Krähen würden neben lebenden Bodenorganismen auch aufkeimende Saat fressen, wodurch erhebliche Verluste im Pflanzenbau entstehen könnten. Schäden von mehreren tausend Euro pro Hektar Ackerfläche seien keine Seltenheit. Neben den zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft und der Bedrohung der Artenvielfalt manifestierten sich auch Gefährdungen der Gesundheit und Lebensqualität für die städtische Bevölkerung. Der unkontrollierte und exponentielle Anstieg der Saatkrähenpopulation habe zu einer Ausdehnung ihres ursprünglichen Lebensraums auf Wohngebiete geführt. Ihre Brutkolonien auf Bäumen am Rande von oder in Wohnsiedlungen, die Überwinterungsgesellschaften mit bis zu 1.000 Vögeln und die abendlichen Schwärme auf Schlafbäumen bedeuteten eine intensive und anhaltende Lärmbelästigung. Gesundheitliche Schäden der Anwohner seien die Folge. In der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Deutschlands werde die Saatkrähe als ungefährdet eingestuft. Gleichzeitig gehöre die Saatkrähe in Deutschland als europäische Vogelart aber immer noch zu den besonders geschützten Tierarten. Dieser Schutzstatus sei unverhältnismäßig und müsse angepasst werden.
Bildung: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Kinder mit und ohne Deutschkenntnissen für den gemeinsamen Erfolg getrennt unterrichten“ (20/7575) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung federführend weiterberaten. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Volkshochschulen für die Betreuung und den Unterricht für Kinder auszustatten“, sodass Kindern ohne Deutschkenntnisse dort ein gesonderter Sprachunterricht angeboten werden kann. Dieser solle für Kinder in den Klassenstufen eins bis vier verbindlich sein, wenn diese „nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine Grundschule in Deutschland zu besuchen“. Kinder könnten dann wieder in die Regelschulen eingegliedert werden, sobald sie über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 verfügen. Anlass des Antrages sei, dass die Integration nichtmuttersprachlicher Kinder in den Regelschulbetrieb „nur höchst unzureichend, vielerorts sogar überhaupt nicht“ gelänge, schreiben die Abgeordneten . Leidtragende wären deutsch- und fremdsprachige Schüler sowie gleichermaßen die Lehrer. Ferner würden an den Volkshochschulen Sprachkurse, neben dem Thema Gesundheit, am meisten angeboten, insbesondere der Kurs „Deutsch als Fremdsprache“. So wären die deutschen Volkshochschulen bereits „bestens vorbereitet“. Die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den gesonderten Sprachunterricht solle die Bundesregierung im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91 des Grundgesetzes schaffen, heißt es im Antrag. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion „Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel konsequent abzuschieben und für temporär Bleibeberechtigte die Befähigung zu fördern und Anreize zu setzten, in das jeweilige Heimatland zurückzukehren“.
(eis/ste/06.07.2023)