Fragestunde

Fragestunde am 21. Februar

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 21.Februar 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts haben Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10337) beantwortet, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Im Laufe des Sitzungstages vor Beginn der Fragestunde nachgereicht wurden zwei Einzelfragen (20/10378) den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr betreffend zum Thema Neu- und Ausbau der Rheintalbahn.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

33 der insgesamt 74 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke waren mit 21 Fragen vertreten, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit 14 Fragen. Vier Fragen kamen von Abgeordneten der Gruppe BSW, zwei Fragen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 18, richteten sich an das Bundesministerium der Justiz, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie vom Auswärtigen Amt mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium für Gesundheit sollte acht Fragen beantworten, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sechs Fragen. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auseinandersetzen. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundeskanzleramt sollten zu je zwei Fragen Stellung beziehen. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der bayerische CDU/CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger beim Bundesgesundheitsministerium, welche konkreten Möglichkeiten die Bundesregierung zur Eintragung in das laut Medienberichten im März 2024 in Betrieb gehende Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) plant. Pilsinger wollte auch wissen, ob die Bundesregierung die Option der Eintragung durch eine Arzt- oder Zahnarztpraxis oder durch eine Apotheke anbieten will, die dann jeweils gesondert vergütet würde.

Die Abgeordnete Ina Latendorf (Gruppe Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erfahren, wie, ab wann und unter welchen Voraussetzungen die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung (zwischenzeitlich) sichergestellt und für die Städte und Gemeinden rechtssicher nutzbar ist. Latendorf stellte die Frage vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung aus dem Bundeshaushalt 2024 gestrichen worden sei und nach den Äußerungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz nun über eine Änderung zum Finanzausgleichsgesetz über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer finanziert werden solle.

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Martin Hess erkundigte sich beim Bundesinnenministerium, bis wann das Konzept zur Einführung mobiler Kontrollstellensätze zur bestmöglichen Unterstützung der Bundespolizei bei Grenzkontrollen, auch unter Fürsorgegesichtspunkten, umgesetzt sein wird, und bis wann eine Beschaffung in welcher Stückzahl erfolgen soll. 

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Modalitäten die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ukraine bezüglich der auf dem EU-Sondergipfel in Brüssel am 2. Februar 2024 beschlossenen Hilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro vereinbart hat. Die Hilfen bestünden aus 33 Milliarden Euro an Krediten und 17 Milliarden Euro an Zuschüssen, die erste Tranche von 4,5 Milliarden Euro werde von der Ukraine im März erwartet. Dağdelen fragte darüber hinaus nach den Modalitäten des 18 Milliarden Euro umfassenden Unterstützungsprogramms, das die Europäische Union im Jahr 2023 mit der Ukraine vereinbart habe. 

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium der Justiz, ob Medienberichte zutreffen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Mietrechtsreform „bereits fertig in der Schublade liegt“. Sie wollte wissen, ob die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Gesetzespaket (unter anderem auch zum kommunalen Vorkaufsrecht) nun im ersten Quartal 2024 auf den Weg in das parlamentarische Verfahren bringen wird.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/21.02.2024)