Debatte über Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Der Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht soll künftig elektronisch möglich sein. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht“ (20/9043) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, in erster Lesung beraten hat. Die Initiative wurde anschließend in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Konkret sollen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz „die gesetzlichen Grundlagen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht“ geschaffen werden. Die Regelungen sollen im Wesentlichen „den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen“ folgen.
Auch die Führung elektronischer Akten soll mit dem Entwurf geregelt werden. Ferner soll mit den Entwurf „für bestimmte Forschungsvorhaben die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des Bundesverfassungsgerichts“ eröffnet werden.
Stellungnahme des Bundesrats
In seiner Stellungnahme vom 20. Oktober 2023 fordert der Bundesrat diverse Änderungen zu dem Entwurf, etwa mit Bezug auf die Einsicht in elektronisch geführte Akten beim Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, dass sich diese Frage aktuell noch nicht stelle.
„Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf die Einführung und Ausgestaltung der elektronischen Aktenführung beim Bundesverfassungsgericht bewusst dem Gericht als eigenständigem Verfassungsorgan selbst überlässt“, heißt es dazu. (scr/hau/09.11.2023)