Bildung
Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 in Ausschüsse überwiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals die von der Bundesregierung vorgelegte Unterrichtung zum „Anerkennungsgesetz 2023“ (20/10350) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Das Anerkennungsgesetz wurde 2012 als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. (hau/22.02.2024)