Haushalt

Einzelpläne zur Bundes­schuld und Allgemeinen Finanzverwaltung gebilligt

Ohne Aussprache hat der Bundestag zu Beginn der Sitzung am Freitag, 2. Februar 2024, in zweiter Beratung den Entwürfen zu den Einzelplänen 32 Bundesschuld und 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802, 20/8632, 20/8660) zugestimmt. Beide Vorlagen wurden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktion von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD beschlossen. Bei der Bundesschuld sind Ausgaben von 39,57 Milliarden Euro vorgesehen (2023: 40,53 Milliarden Euro, Regierungsentwurf: 38,93 Milliarden Euro), bei der Allgemeinen Finanzverwaltung von 38,65 Milliarden Euro (2023: 28,83 Milliarden Euro, Regierungsentwurf: 20,93 Milliarden Euro).

Bei der Bundesschuld belaufen sich die Einnahmen auf 41,59 Milliarden Euro (2023: 31,56 Milliarden Euro, Regierungsentwurf: 18,72 Millionen Euro), davon 22,47 Milliarden Euro aus Krediten am Kreditmarkt und 398 Millionen Euro durch Zinseinnahmen aus dem Kassenmanagement des Bundes. Bei der Allgemeinen Finanzverwaltung betragen die Einnahmen 410,88 Milliarden Euro (2023: 413 Milliarden Euro, Regierungsentwurf: 403,5 Milliarden Euro). Verpflichtungsermächtigungen gibt es bei der Allgemeinen Finanzverwaltung in Höhe von 9,82 Milliarden Euro (Regierungsentwurf:  6,13 Milliarden Euro). 

Mehr Geld für Personal und Ukraine-Hilfe

Der Haushaltsausschuss erhöhte im Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung unter anderem den Ausgabenansatz für die Verstärkung der Personalausgaben aufgrund des Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes von 2,3 Milliarden Euro auf 4,2 Milliarden Euro. Die Mittel für die weitere Unterstützung der Ukraine wurden von vier Milliarden Euro auf 7,48 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Zugleich wurde die zu erwirtschaftende Globale Minderausgabe von 649 Millionen Euro auf 204 Milliarden Euro erhöht.

Neu aufgenommen wurden unter anderem 25 Millionen Euro für den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, 1,22 Milliarden Euro für die Abwicklung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen, 2,66 Milliarden Euro als Zuweisung an das Sondervermögen „Wiederaufbauhilfe 2021“ für das flutgeschädigte Ahrtal und zwölf Milliarden Euro für verzinsliche Darlehen zum Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung. (vom/02.02.2024)