Bundestag berät über Unterstützung der Ukraine
Der Bundestag hat sich am Freitag, 19. Januar 2024, mit Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine befasst. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Unterstützung für die Ukraine intensivieren – Industrie stärken, Produktion und Lieferung von Munition nachhaltig hochfahren“ (20/10064) vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Verteidigungsausschuss.
Antrag der Union
Die Unionsfraktion will die Produktion und Lieferung von Munition an das von Russland überfallene Land nachhaltig hochfahren. Gemäß übereinstimmender Berichte könne Russland im Vergleich zur Ukraine das Zehnfache an Munition zur Durchsetzung seiner Ziele einsetzen, schreiben die Abgeordneten.
Die EU-Staaten hätten sich in Anbetracht dieser dramatischen Lage unter Zustimmung Deutschlands im März 2023 darauf geeinigt, der Ukraine innerhalb von 12 Monaten eine Million Schuss Artilleriemunition bereitzustellen. Seitdem sei von deutscher Seite die notwendige substanzielle Steigerung der Lieferung aus bestehenden Rahmenverträgen oder über europäische Beschaffungsprojekte ausgeblieben.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die vereinbarte Lieferung von einer Millionen Artilleriegeschossen aus der EU mit einem substanziellen deutschen Beitrag zu unterstützen und auf die europäischen Partner einzuwirken, dass auch diese ihrer Selbstverpflichtung folgen. Außerdem soll der ukrainischen Bitte nach Lieferung von Munition aller notwendigen Kaliber aus verfügbaren Beständen der Bundeswehr in größtmöglichem Umfang zu entsprochen werden und die dadurch entstehenden Ausrüstungslücken bei der Bundeswehr durch sofortige Nachbeschaffung außerhalb des Sondervermögens geschlossen werden. Eine weitere Forderung zielt auf Investitionsunterstützung der deutschen Rüstungsindustrie, um langfristige Lieferverträge und verbindliche Exportzusagen beim Kapazitätsaufbau zu stärken und Direktlieferungen zu ermöglichen. (ahe/eis/19.01.2024)