Gesetz über den Deutschen Wetterdienst soll novelliert werden
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz, 20/10032) beraten. Die Initiative wurde im Anschluss an die Aussprache in den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der DWD erbringt meteorologische und klimatologische Dienstleistungen und sorgt unter anderem für die meteorologische Sicherung der Luftfahrt und der Seefahrt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Damit der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Naturgefahrenportal entwickeln und betreiben kann, in das die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren einpflegen, will die Bundesregierung das DWD-Gesetz novellieren. Mit dem Entwurf sollen die gesetzliche Grundlage und die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Bund als Betreiber des Naturgefahrenportals und Herausgeber der darin abgebildeten Informationen geschaffen werden.
Die Länder hätten um Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bezüglich Naturgefahren, insbesondere zu Hochwasser ersucht, heißt es in dem Entwurf. Sie hätten im Bund-Länder-Beirat des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als zuständigem Gremium den DWD beauftragt, ein Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben. Diese Beauftragung sei ein Ergebnis mehrerer Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD zur Analyse und Aufbereitung der Hochwasserereignisse im Juli 2021 gewesen.
Allgemeinverständlichen Frühwarnungen
Das Ziel sei die Herausgabe von allgemeinverständlichen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung, wird mitgeteilt. Dies solle bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen und barrierefreien Format erfolgen. Die Informationen sollen dem Entwurf zufolge „mit allen Inhalten, die zum Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind“, veröffentlicht werden. Dies solle im Zeitraum so früh wie möglich vor einem bevorstehenden Ereignis geschehen, „so lange noch keine akute Gefahrensituation der höchsten Warnstufe besteht und Vorsorgemaßnahmen möglich sind“.
Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bleiben unberührt, schreibt die Bundesregierung. „Insbesondere verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen“, heißt es in dem Entwurf. Es solle so die Frühwarnung und der Bevölkerungsschutz - mit klaren Zuständigkeiten - verbessert werden. Der DWD werde die Zuständigkeit für den Betrieb des Naturgefahrenportals sowie die Warnungen vor Unwetterereignissen innehaben.
Die bestehenden Warnsysteme für Akutwarnungen bleiben laut Bundesregierung von der Novellierung unberührt. Insbesondere sollen den Angaben zufolge keine Doppelstrukturen zu dem bestehenden Warnsystem des Bundes (MoWaS) aufgebaut werden. Die Herausgabe von Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen soll entgeltfrei gestellt werden. (ste/hau/18.01.2024)