Antrag fordert Öffnung des Arbeitsmarktes für pensionierte Soldaten
Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der das Ziel hat, den Arbeitsmarkt für pensionierten Soldaten zu öffnen (20/9140), stand am Donnerstag, 14. Dezember 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 40-minütiger Debatte wurde der Antrag an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Verteidigungsausschuss die Federführung übernehmen.
Antrag der Unionsfraktion
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „das Potential pensionierter Berufssoldaten für den zivilen Arbeitsmarkt zu würdigen und gesetzliche Hemmnisse, die ihrer beruflichen Tätigkeit entgegenstehen, abzubauen“. Auch dringen sie in der Vorlage darauf, Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Soldaten, „soweit diese nicht wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalles beruht, in den Ruhestand versetzt worden sind“, ersatzlos zu streichen.
Deutschland könne es sich nicht leisten, geeigneten und motivierten Fachkräften den Weg in den Arbeitsmarkt zu versperren, schreibt die Fraktion. Auch Rentner und Pensionäre wollten häufig im Berufsleben aktiv bleiben. Wer im Ruhestand erwerbstätig ist und Gehalt hinzuverdient, solle daher möglichst nicht mit Verlusten bei seinen Renten- und Pensionsbezügen sanktioniert werden. Für Rentner seien die Hinzuverdienstgrenzen bereits abgeschafft. Wer eine Altersrente bezieht, könne ohne Kürzung seiner Bezüge Geld verdienen.
„Inkohärente Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen“
Bei pensionierten Berufssoldaten, die zum Teil mit 55 Jahren im Ruhestand seien, machten indes „inkohärente Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen“ eine berufliche Tätigkeit unattraktiv, führt die Fraktion weiter aus. Im Beispiel des pensionierten Berufsunteroffiziers führe das zu dem „abstrusen Ergebnis“, dass ab Beginn des Ruhestands mit 55 Jahren zunächst keine Hinzuverdienstgrenze gelte. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres unterliege der Pensionär aber „plötzlich Hinzuverdienstgrenzen, die dann aber fünf Jahre später - ab Vollendung des 67. Lebensjahres - wieder entfallen“.
Mit dieser Praxis werden der Fraktion zufolge leistungsfähige und -willige Pensionäre davor abgeschreckt, „ihre beruflichen Fähigkeiten und ihre Arbeitskraft im Ruhestand einzusetzen“. Damit entgehe der deutschen Wirtschaft ein erhebliches Potential an Fachkräften; zudem müssten der Fiskus und die Sozialversicherungen auf signifikante Beitragszahlungen verzichten. (sto/hau/14.12.2023)