Debatte zur Meinungsfreiheit in den sozialen Medien
„Keine Beschränkung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken durch die EU-Kommission“. Dies fordert ein entsprechend überschriebener Antrag der AfD-Fraktion (20/9742), der am Donnerstag, 14. Dezember 2023, erstmals im Plenum beraten wurde. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung hat der Ausschuss für Digitales inne.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert, dass die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken nicht durch die EU-Kommission beschränkt werden darf. Jeder Bürger habe das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies sei Teil der EU-Grundrechtecharta, schreiben die Abgeordneten. Der Versuch der EU-Kommission, den Betreiber der Plattform „X“ (vormals Twitter) durch unsubstantiierte Behauptungen und Drohungen einzuschüchtern, atme nicht den freiheitlichen und rechtsstaatlichen Geist dieser hehren Verpflichtung.
Die Kommission ziele darauf ab, die Plattform in vorauseilendem Gehorsam zur Löschung von Nutzer-Beiträgen zu bewegen, die unter die Meinungsfreiheit fallen, so die Kritik der AfD-Fraktion. Sie fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung des EU-Digital Services Act (DSA) einzusetzen, der derartige Eingriffe in die Meinungsfreiheit erlaube. (ste/14.12.2023)