Fragestunde

Fragestunde am 13. Dezember

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 13. Dezember 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/9661), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

23 der insgesamt 58 Fragen werden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Fraktionslose Abgeordnete der ehemaligen Fraktion Die Linke haben 18 Fragen gestellt. Davon stammen vier von Abgeordneten, die sich dem neuen Verein Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zuordnen. Abgeordnete der AfD-Fraktion sind mit 15 Fragen vertreten. Hinzu kommen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten werden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 17, richten sich an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, gefolgt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit sieben Fragen und dem Bundesministerium der Finanzen mit sechs Fragen. Je vier Fragen gehen an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, je drei Fragen an das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Zwei Fragen soll das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beantworten, zu je einer Frage müssen sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundeskanzleramt äußern.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigt sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Dr. Hendrick Hoppenstedt beim Bundesfinanzministerium, ob sich die Schuldenbremse im Grundgesetz nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf die Haushalts- und Finanzstabilität, die Investitionsnotwendigkeiten und die Generationengerechtigkeit bewährt hat und ob sie unverändert beibehalten werden sollte.

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner will vom Bundesinnenministerium erfahren, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich die Einwanderung von ausländischen Bürgern im Jahr 2023 ist und ob die Regierung weiß, wie hoch die durchschnittlichen Kosten für einen Migranten mit Erstasylantrag pro Monat beziehungsweise pro Jahr für Deutschland sind.

Der fraktionslose sächsische Abgeordnete Dr. André Hahn verlangt vom Bundesfamilienministerium Auskunft darüber, welche Aktivitäten es seitens der Bundesregierung in dieser Wahlperiode gab oder gibt, um vor allem Kinder, Jugendliche und Suchtgefährdete besser vor Glücksspielen – einschließlich Sportwetten – zu schützen. Hahn fragt, was die Bundesregierung und andere Akteure diesbezüglich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland planen.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundesministerium der Justiz, wie die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass auch die freiwillige Selbstverpflichtung von Immobilienunternehmen wie beispielsweise im Berliner Bündnis für bezahlbaren Wohnraum in der Praxis nicht dazu führe, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von elf Prozent eingehalten wird. Bayram will wissen, ob die Regierung daraus einen aktuellen bundesgesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf die Absenkung der Kappungsgrenze ableitet.

Die fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen will vom Bundesverteidigungsministerium erfahren, , was die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Soldaten (einschließlich solcher mit deutsch-israelischer Doppelstaatsbürgerschaft) am Krieg im Gazastreifen weiß, bei dem bisher mehr als 16.000 Menschen, darunter mehr als 7.000 Kinder, getötet worden seien und in dessen Zusammenhang Vorwürfe über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zunähmen. Dağdelen fragt, inwiefern deutsche Staatsbürger damit rechnen müssten, dass nach ihrer Rückkehr nach Deutschland gegen sie ermittelt wird. Sie weist darauf hin, dass Israel den Internationalen Strafgerichtshof, der gegen Israel und die Hamas wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen ermittele, nicht anerkenne.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/13.12.2023)