Fragestunde

Fragestunde am 29. November

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 29. November 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/9461), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Zwölf der insgesamt 31 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit elf und Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit acht Fragen vertreten. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich zehn, richteten sich an das Bundesministerium der Finanzen, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit sechs Fragen und vom Bundesministerium für Inneres und Heimat mit fünf Fragen. Je zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Je eine Frage sollten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundeskanzleramt beantworten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der hessische CDU-Abgeordnete Dr. Michael Meister beim Bundesministerium der Finanzen, wie aus Sicht der Bundesregierung die Finanzierung des Aufbauplans „Next Generation EU“ bei gesteigertem Zinsniveau seitens des EU-Haushaltes dargestellt werden soll und wie die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Risiken für den Bundeshaushalt beurteilt. 

Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft fragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ob die Bundesregierung garantieren kann, dass die Förderoptionen und sozialen Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz weiterhin bestehen bleiben und dass diese zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2024 beantragt und ausbezahlt werden können. 

Die Thüringer Abgeordnete der Linken Martina Renner wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, in welchem Umfang Bundesbehörden seit 2021 bei der Kontrolle oder Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs Kriegswaffen, Gewehre, Pistolen oder Munition sichergestellt oder beschlagnahmt haben. Die Abgeordnete wollte eine Aufschlüsselung nach Jahr, Kriegswaffen, Langwaffen, Pistolen und Munition.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/29.11.2023)