Landwirtschaft

Gesetz zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft beschlossen

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 30. November 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (20/8655) angenommen. Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/9389) vorgelegt hatte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft enthält. Es trifft vor allem Regelungen zum Schutz von Zeit- und Saisonarbeitskräften, hinsichtlich junger Arbeitnehmer im Kontext mit gefährlicher Arbeit in der Landwirtschaft sowie zu besonderen Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen in Bezug auf den Mutterschutz.

Darüber hinaus enthält es Regelungen zur Arbeitszeit und hinsichtlich der Einrichtung eines Systems der sozialen Sicherheit für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Mindestanforderungen an Unterkünfte.

„Im Rahmen der Ratifikation sind Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich“, schreibt die Bundesregierung. Das Gesetz schaffe aber die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesrepublik. (vom/che/ste/30.11.2023)