Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. November 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion (20/9505) beraten, der die „Abschaffung der CO2-Bepreisung“ fordert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Keine weitere Wohnkostenbelastung – EU Gebäuderichtlinie stoppen“ (20/9305). In namentlicher Abstimmung votierten 550 Abgeordnete gegen den Antrag, 63 stimmten dafür. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vor (20/9559).
Neuer Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag, die CO2-Bepreisung abzuschaffen, statt sie zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (BEHG, TEHG) „schnellstmöglich vollständig und ersatzlos zu streichen sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien sowie damit verbundene Regulierungen wie den CO2-Grenzausgleich sofort zu beenden.“
In dem Antrag heißt es, CO2-Bepreisungen und entsprechende Grenzausgleichsmechanismen verlagerten durch hiesige Verteuerung die Nachfrage beziehungsweise die Produktion vor allem in die aufstrebenden Schwellenländer, sodass der CO2-Ausstoß weltweit insgesamt nicht sinke.
Durch die geplante CO2-Preiserhöhung auf 40 Euro pro Tonne im Jahr 2024 und auf 50 Euro pro Tonne im Jahr 2025 entstehen laut Rechnung der AfD-Fraktion Kosten bei Erdgas in Höhe von einem Cent/kWh, bei Heizöl/Diesel in Höhe von insgesamt fast 14 Cent/Liter, bei Benzin in Höhe von insgesamt etwa 13 Cent/Liter oder bei Strom aus Kohleverfeuerung in Höhe von insgesamt mindestens sechs Cent/kWh (bei etwa 80 Euro/Tonne EU-Zertifikatspreis, wenn voll wirksam). „Die zusätzlich aufgebürdete CO2-Bepreisung verschärft die Energiekostensituation in erheblichem Maße und täuscht so eine Wettbewerbsfähigkeit der sogenannten erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Energieformen nur vor“, schreiben die Abgeordneten.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag die Bundesregierung auf, die EU-Gebäuderichtlinie (Energy performance of buildings Directive, EPBD ) zu stoppen und die EU-Klimaagenda „Fit for 55“ einzustellen. In der EU-Richtlinie geht es im Wesentlichen um eine verpflichtende Einhaltung von Energieeffizienzklassen für Gebäude, um die Einführung von Energieeffizienz-Mindeststandards (MEPS), die Pflicht von Solaranlagen auf Gebäuden sowie eine Definition von Nullemissionsstandards für Gebäude (Zero-Emission-Building).
Wie die EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen, bleibe ihnen in weiten Teilen überlassen. Dabei könnten sie zum Beispiel unterschiedliche Grenzwerte festlegen oder unterschiedliche Strafen bei Zuwiderhandlungen. (vom/nki/emu/ste/30.11.2023)