Energie

Energiepreisbremsen werden bis Ende März verlängert

Die eigentlich zum Jahresende auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme wird um drei Monate bis 31. März 2024 verlängert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, den Weg für die Verlängerung freigemacht und einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (20/9062, 20/9243 Nr. 2.3) mehrheitlich zugestimmt.

Für die Verordnung, die im Energieausschuss zuvor noch neugefasst wurde (20/9346), votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD stimmte gegen die Verordnung. CDU/CSU und Linke enthielten sich. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/9370) vorgelegt.

Verordnung der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrer Verordnung schreibt, soll die Verlängerung im Winter 2023/2024 eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen.

Europa befinde sich angesichts des weiter andauernden Krieges in der Ukraine nach wie vor in einer Phase, in der unerwartete Risiken entstehen könnten, heißt es weiter. Die Preisbremsen für Strom sowie für leitungsgebundenes Erdgas und leitungsgebundene Wärme hätten im Winter 2022/2023 dazu beigetragen die Erwartungen der Endverbraucher zu stabilisieren. Dies dürfte nach Ansicht der Regierung beruhigend auf die Energiemärkte gewirkt haben.

Die Ausgaben für die Verlängerung gab die Regierung in ihrem Ursprungsentwurf mit rund 6,4 Milliarden Euro für die Bezuschussung der Strompreisbremse sowie rund 7,7 Milliarden Euro für die Gas- und Wärmepreisbremsen an. Zusätzlich entstünden dem Bund Haushaltsausgaben durch einmaligen Verwaltungsaufwand in Höhe von mehr als 5,5 Millionen Euro. Der Mehrbedarf soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, finanziert werden. (vom/mis/16.11.2023)