Regierung will passgenaue Förderinstrumente für Sprunginnovationen
Die Bundesregierung will die notwendigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH substanziell verbessern und weiterentwickeln. Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals über ihren Gesetzentwurf „über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“ (Sprind-Freiheitsgesetz, 20/8677) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz soll es SPRIND möglich werden, durch passgenaue Förderinstrumente die erforderlichen Entwicklungsschritte von einem sehr grundlagennahen Stadium bis in die Umsetzung projektbegleitend zu unterstützen. Die Spannbreite dieser Instrumente reicht den Angaben zufolge von erweiterten Validierungen in frühen Phasen über die Förderung von Beschleunigungsschritten bis zur Beteiligung an Unternehmensgründungen.
Neben der Fortführung der etablierten Förderwege der SPRIND beinhalten die neuen Instrumente zudem die Förderung späterer Phasen der Projektentwicklung, nämlich solcher die sich dem Markt nähern. Dabei sollen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Finanzierungen genutzt werden, „ohne bereits bestehende Förderinstrumente und -institutionen zu doppeln“.
Entscheidungskompetenzen bündeln
Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor, Entscheidungskompetenzen bei der SPRIND zu bündeln und so die Flexibilität bei Förderentscheidungen merklich zu erhöhen sowie die Anwendung der Finanzierungsinstrumente zu vereinfachen. Zudem regle er eine flexible, auch überjährige Haushaltsführung, um auf Änderungen bei hochrisikoreichen Projekten unmittelbar reagieren sowie neuen Anforderungen und Projekten flexibel begegnen zu können, heißt es. Der Entwurf sehe außerdem eine Einschränkung des Besserstellungsverbotes vor.
Handlungsfreiraum der SPRIND erweitern
Im Ergebnis werde der Handlungsfreiraum der SPRIND entscheidend erweitert, schreibt die Bundesregierung. Dieser erweiterte Handlungsspielraum werde durch eine Evaluation flankiert, die Förderstrategien und Ergebnisse der SPRIND systematisch bewertet. Dadurch werde dem wichtigen Bundesinteresse an einer effizienten Verwendung von Fördermitteln Rechnung getragen. (hau/12.10.2023)