Fragestunde

Fragestunde am 8. November

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 8. November 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/9073), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

18 der insgesamt 51 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 17 und Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 21, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit neun Fragen. Jeweils vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Justiz und an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium der Finanzen und das Auswärtige Amt beantworten. Das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft waren mit jeweils zwei Fragen konfrontiert. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr äußern.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich die rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Julia Klöckner beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ob es für die Übernahme des Übertragungsnetzbetreibers Tennet in Deutschland neben der Bundesregierung nach deren Kenntnis auch privatwirtschaftliche Interessenten gibt.

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesministerium des Innern und für Heimat, ob der Bundesregierung bekannt ist, ob das Statistische Bundesamt die Herausgabe „transparenter Dokumente und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer Methoden“ zur Bestimmung, ob sich die Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland in einer Rezession befindet, verweigert. Falls dies bejaht wird, wollte Seitz wissen, mit welcher Begründung die Herausgabe verweigert wird.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Sevim Dağdelen wollte vom Auswärtigen Amt erfahren, ob die Bundesregierung die Forderung der Vereinten Nationen nach einer humanitären Waffenruhe im Gazastreifen unterstützt. Dağdelen verwies darauf, dass unter anderem der UN-Generalsekretär, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen Unicef, die Weltgesundheitsorganisation WHO, das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen WFP, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP, der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA und auch Papst Franziskus dies gefordert hätten.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ob die Bundesregierung Daten zum Zusammenhang zwischen Haft und Wohnungslosigkeit erhebt. Sie wollte wissen, ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, um Wohnungslosigkeit unter Haftentlassenen zu verringern.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/08.11.2023)