Parlament

Martin Erwin Renner verfehlt Mehrheit für Vizepräsidentenamt

Der AfD-Abgeordnete Martin Erwin Renner ist mit seiner Kandidatur als Vizepräsident des Deutschen Bundestages gescheitert. Einen entsprechenden Wahlvorschlag seiner Fraktion (20/8587) wies das Parlament am Donnerstag, 19. Oktober 2023, mit 579 Nein-Stimmen bei 89 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen zurück. 

Der 69-jährige Diplom-Betriebswirt gehört dem Bundestag seit 2017 an. Er zog über die Landesliste Nordrhein-Westfalen seiner Partei ins Parlament ein und vertritt den Wahlkreis Mettmann I. Renner ist Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Er ist zudem Mitglied der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung und stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Britischen Parlamentariergruppe.

Albrecht Glaser kandidierte für Parlamentarisches Kontrollgremium

Auch ein Vorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl des Abgeordneten Albrecht Glaser (AfD) als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (20/8588) fand keine Mehrheit. Gegen den Wahlvorschlag votierten 577 Abgeordnete, 91 stimmten dafür. Es gab 11 Enthaltungen. 

Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Der 81-jährige Jurist Glaser ist seit 2017 Abgeordneter des Bundestages. Er zog über die Landesliste Hessen seiner Fraktion 2021 erneut in den 20. Deutschen Bundestag ein. Er vertritt den Wahlkreis Schwalm-Eder. Glaser war Obmann seiner Fraktion in der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit und ist ordentliches Mitglied im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung sowie im Finanzausschuss. (ste/vom/sto/19.10.2023)